Remscheid Betrugsvorwurf – Zahnärztin bekannt

Remscheid · Im Prozess gegen die Remscheider Zahnärztin, die in 26 Fällen überhöhte Rechnungen vorgelegt und Rückerstattungen („Kick-Back“) von knapp 28 000 Euro kassiert haben soll, standen gestern vor dem Amtsgericht Abrechnungsmodalitäten bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) und bei den Krankenkassen im Mittelpunkt. Die Angeklagte schwieg weiter; sie hat gegenüber ihren Verteidigern die Tat aber bestritten.

„Wenn ein Zahnarzt seine Rechnung bei uns einreicht, prüfen wir die Zahlen sachlich und rechnerisch“, erklärte eine Vertreterin der KZV. Falsche oder überhöhte Laborrechnungen könne man nicht erkennen. Den Patienten der Zahnärztin sollen u.a. verlängerte Garantien für den Zahnersatz versprochen worden sein. Davon sei bei der KZV nichts bekannt gewesen. „Wir gingen von der gesetzlichen Frist von zwei Jahren aus“, betonte die Zeugin. Auch der Vertreter der AOK gab an, nichts von Verlängerungen gewusst zu haben. „Wer für mehr Geld eine längere Garantiezeit verspricht, bricht den Vertrag.“

Der Chef des Dentallabors, der die Kick-Back-Zahlungen getätigt haben soll, verweigerte gestern die Aussage, weil mittlerweile die 223 Seiten starke Anklageschrift gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorliegt. Er soll das Abrechnungssystem von einem befreundeten Zahntechniker übernommen haben, der bei seiner Vernehmung 2004 der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf eine „Mitarbeiterkontaktumsatzliste“ überreicht hatte, auf der auch der Name der Angeklagten zu finden ist.

Er könne sich zwar nicht an die Angeklagte erinnern, „aber normal hätte sie dabei sein müssen, wenn sie auf der Liste steht“, betonte der 41-Jährige. Diese Aussage dürfe nicht als Beweismittel gelten, betonte einer der Verteidiger. In der Vernehmung vor drei Jahren hatte der 41-Jährige behauptet, die Angeklagte habe sich am Kick-Back-Verfahren beteiligt. Sein Bruder sagte aus, dass er mehrmals mit dem Leiter des Dentallabors gemeinsam Umschläge für Zahnärzte mit den Barrückerstattungen gepackt habe. „Vom Namen her ist mir die Angeklagte bekannt, aber ich weiß nicht, ob sie auf der Liste für die Rückerstattungen stand“, erklärte er.

Der Prozess wird am 18. Oktober und 8. November fortgesetzt.

Bisherige Berichterstattung unter www.rp-online.de/remscheid

(RP)
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