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Remscheid Begehren für Bürgerbüro fällt bei Prüfung durch

Remscheid · Das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Bürgerbüros in Lüttringhausen ist rechtlich nicht zulässig. "Es bleibt dem Rat nichts anderes übrig, als das Bürgerbegehren abzulehnen." So fasst Sven Wiertz, persönlicher Referent der Oberbürgermeisterin, die Ergebnisse der Prüfungen zusammen, die im Rathaus in den letzten Wochen stattgefunden haben. In der Sitzung des Rates vom 7. Oktober hatte der Lüttringhauser Werner Schimmel 6619 Unterschriften auf den Tisch der Oberbürgermeisterin gelegt.

Über 3000 ungültige Einträge

Den Initiatoren unterliefen gleich mehrere Formfehler. So war auf den Unterschriftenlisten, die in Lennep und Lüttringhausen auslagen, das Ziel und die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht klar erkennbar. Die Bürger wussten nicht genau, wofür sie unterschrieben. Auch unterließen die Initiatoren, zu denen auch der langjährige Lüttringhauser Bezirksvorsteher Philip Veit gehört, jeglichen Hinweis darauf, dass die Schließung des Bürgerbüros ein Teil des Sparpaketes der Stadt ist.

So viel Erklärung muss laut Gesetz sein. Zudem habe dem Bürgerbegehren ein Hinweis gefehlt, wie die Gegner den von der Stadt erhofften Spareffekt kompensieren wollen. Auch das muss ein Bürgerbegehren, das einen Ratsbeschluss kassieren will, leisten.

Neben diesen Formfehlern hat das Begehren einen anderen entscheidenden Haken: Es erfüllt die nötige Quote nicht. Erforderlich wären 4402 Unterschriften wahlberechtigter Bürger gewesen, sagte Wiertz — am Ende waren nur 3063 der eingereichten Unterschriften gültig. In mehr als 3000 Fällen fehlten Angaben wie Vorname, Adresse und Alter, die den Unterzeichner eindeutig identifizierbar gemacht hätten.

Einige dieser Fehler, so sagte Wiertz, hätten vermieden werden können, wenn die Initiatoren sich von der Stadt hätten beraten lassen. "Das haben sie aber nicht getan."

Die Gemeindeordnung sehe ausdrücklich vor, dass die Verwaltung den Bürgern in solchen Fällen helfe, sagte Wiertz. Oberbürgermeisterin Beate Wilding betonte, dass dies auch im Interesse der Stadt sei. "Es ist für die Unterzeichner sehr ärgerlich, wenn ihr Bürgerbegehren abgelehnt werden muss."

(RP)
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