Fall aus Remscheid Amtsgericht schützt Kind vor Verstümmelung
Remscheid · Das Amtsgericht Remscheid hat einer Mutter aus Gambia erneut untersagt, mit ihrer kleinen Tochter in ihr Heimatland auszureisen. Mit dieser Entscheidung bestätigt die Behörde eine einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2019.
Grund für diese rechtliche Maßnahme ist die Gefahr für das Kind, bei einer solchen Reise einer Genitalverstümmelung unterworfen zu werden. Das Gericht wertet einen solch körperlichen Eingriff als extreme körperliche und seelische Schädigung, sodass selbst eine relativ geringe Wahrscheinlichkeit der Tatausübung ausreicht, um diese Schutzmaßnahme zu rechtfertigen. Ohne der Kindsmutter – in deren Familie die Genitalverstümmelungen an Mädchen üblich sind – eine explizite Tatabsicht zu unterstellen, gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass ein gewisses Risiko zu bejahen ist, für dessen Abwendung die festgelegte Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts einen verhältnismäßigen Eingriff darstellt.
Eingeleitet hatte das Verfahren der Vater des Mädchens, der von der Kindsmutter getrennt lebt und sich um die Unversehrtheit seiner Tochter sorgt, sollte sie in das Familienumfeld der Kindsmutter gebracht werden.
Das Gericht war bei seiner Entscheidungsfindung von der „Taskforce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“ mit Informationen zu Genitalverstümmelungen sowie einer konkreten Gefahreneinschätzung unterstützt worden.
Die Gründerin der Taskforce, Ines Laufer, wertet die gerichtliche Entscheidung als wichtiges Zeichen für den Kinderschutz: „Seit dem wegweisenden Beschluss XII ZB 166/03 des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2005 konnte von zahlreichen Mädchen die Gefahr einer Genitalverstümmelung abgewendet werden, indem Reisen in die Gefährdungsländer untersagt wurden.“ Dennoch seien solche Schutzmaßnahmen nach wie vor die Ausnahme. „Der Mehrheit der über 22.000 gefährdeten Mädchen aus Hochrisikoländern wird staatlicher Schutz bislang versagt – eine Situation, die von Politikern und Regierung schlichtweg ausgesessen wird.“ Dennoch hoffe die Organisation, eines Tages überflüssig zu sein, weil der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber diesen Kindern doch noch gerecht würde.