Berufungsprozess am Landgericht 23-Jähriger gesteht Brandstiftung

Remscheid · Mann zieht Berufung gegen Amtsgericht-Urteil zurück und bekommt Bewährungsstrafe.

 Mehrmals wurde die Feuerwehr 2017 (wie hier in Birgden) zu Bränden von Heuballen gerufen.

Mehrmals wurde die Feuerwehr 2017 (wie hier in Birgden) zu Bränden von Heuballen gerufen.

Foto: Ralf Kollmann/Kollmann, Ralf

Der Prozess wegen der Strohballenbrände im Sommer 2017 ging beim Wuppertaler Landgericht in die nächste Runde. Die beiden 67 und 23 Jahre alten Angeklagten waren zuvor vom Amtsgericht wegen erwiesener Brandstiftung und zudem wegen Körperverletzung und diverser Autostrafsachen zu zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zu zwei Jahren Haft verurteilt worden und dagegen in die Berufung gegangen. Zwar waren sie nur fast auf frischer Tat ertappt worden – da das jedoch erwiesenermaßen keine Selbstentzündung war und auch im Blut der Angeklagten eine verräterisch hohe CO2-Konzentration festgestellt wurde, die nur durch deren unmittelbare Anwesenheit am Brandherd entstanden sein konnte, sprachen die Beweise erdrückend gegen sie.

Bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung hatte der Kammer die Erfolgsaussichten kritisch beurteilt und die Möglichkeit von weiteren Strafen in den Raum gestellt – denn da gab es diverse nicht weiter verfolgte Fälle. Deren Bedeutung war im Vergleich zur spektakulären Brandsache zwar vergleichsweise geringfügig. Aber Einsicht oder strategische Überlegungen fanden bei den Übeltätern bislang keinen Raum, besonders der ältere der beiden war wie im Vorverfahren hartnäckig und aggressiv.

Dieser Angeklagte, bereits krank vorgeführt aus der Haft, brach nun vor der Eröffnung nach seiner Ankunft im Gerichtskeller zusammen und wurde von der Notärztin mit Blaulicht auf eine Intensivstation in einer Wuppertaler Klinik eingewiesen. Hier wartet er nun auf Besserung – wegen Fluchtgefahr mit Fußfesseln, denn bereits bei den ersten Verhandlungsterminen hatte er durch spontanes, unberechenbares Nichterscheinen auf sich aufmerksam gemacht. Zum ersten Verhandlungstermin kam er gar nicht, was mit einem Strafbefehl geahndet wurde. Zur nächsten Verhandlung kam er einen Tag zu spät, und da es mittlerweile einen Haftbefehl gegen ihn gab, wurde er vom Amtsgericht gleich in die Untersuchungshaft überstellt. Von dort wurde er seither vorgeführt – und nun gab es medizinische Gründe für seine Abwesenheit, sein Verfahren wurde abgetrennt.

Im Prozess reagierte der Jüngere der beiden Angeklagten offener und ließ sich vom Anwalt und seiner erleichterter Mutter von einem günstigeren Weg überzeugen. Der 23-Jährige nahm seine Berufung zurück, was einem Geständnis entspricht. Im Ohr hatte er wohl auch das Angebot des Berufungsrichters, bei Entgegenkommen ernsthaft über eine Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung nachzudenken. Das Gerichts erkannte eine günstige Sozialprognose: Er arbeitet und hat seit Jahren eine stabile Beziehung. Besonders wichtig: Seit den Bränden hat er sich auch keine neuen Verfehlungen zuschulden kommen lassen.

Die Erleichterung über die Entwicklung war allen Parteien anzumerken. Der Wunsch nach einer Bewährungsstrafe schien allgegenwärtig, und so urteilte dann auch das Gericht: Das bisherige Urteil wird abgeändert und für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Antragssperre für den Führerschein wird auf günstige 18 Monate festgelegt. Die Parteien verzichten auf Einlegung von Rechtsmitteln, das Urteil ist rechtskräftig.

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