Remscheid 1,5 Millionen im letzten Jahr: Stadt springt für säumige Väter ein

Remscheid · Es waren schöne Jahre zwischen Manfred L. und Hanna R.. Sie hatten eine gemeinsame Wohnung, die Kinder kamen. Alles unter einen Hut zu bekommen, Arbeit und Familie, das war gar nicht so leicht. Die Beziehung geriet unter Druck. Ärger, Streit - und dann packte Manfred L. die Koffer und zog aus. Und Hanna R. fehlte Geld, vor allem für die beiden Kinder, denn der Vater zahlte nicht.

Wenn die Absprachen zwischen den getrennten Elternteilen nicht funktionieren, dann können Mütter bei Carsten Thies vorstellig werden. Er ist Abteilungsleiter bei der Stadt und zuständig für die sogenannte Refinanzierung. 824 Fälle von säumigen Unterhaltszahlern hat er in diesem Jahr bearbeitet. 1,55 Millionen Euro zahlte die Stadt an Unterhaltsvorschuss an die Mütter. Ein Drittel der Summe, etwa 500.000 Euro, holte sich die Kommune bei den Vätern zurück. "Mit dieser Quote liegen wir nach Einschätzung der Bezirksregierung recht gut", sagt Thies. Im nächsten Jahr könnten es knapp 2,4 Millionen Euro sein. Die Bundesregierung hat vor, das Gesetz zu ändern. Der Unterhaltsvorschuss muss ab 2017 auch an Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt werden. Bisher gab es diese Unterstützung nur bis zum zwölften Lebensjahr.

In 98 Prozent aller Fälle sind es die Väter, die nicht für ihre Kinder zahlen. Dabei ist dieses Verhalten nicht immer Ausdruck von Gleichgültigkeit gegenüber dem Nachwuchs oder ein Mittel, um die frühere Partnerin absichtlich in Schwierigkeiten zu bringen. Häufig fehlt auch einfach das Geld. Bei einer Trennung explodieren die Kosten vor allem durch die doppelte Miete. Wenn ein Vater im Monat 1500 Euro netto mit nach Hause bringt, soll er laut Düsseldorfer Tabelle, die einen Richtwert festlegt, für sein Kind bis zum fünften Lebensjahr 335 Euro zahlen. Im Fünf-Jahres-Rhythmus steigen die Kosten auf 384 und 450 Euro. Da der Gesetzgeber festlegt, dass dem Vater zum Leben 1080 Euro bleiben müssen, kann ein Vater von zwei Kindern die geforderten Summen de facto gar nicht aufbringen. In diesen Fällen zahlt das Sozialamt 145 Euro für ein Kleinkind, 194 Euro für ein Kind zwischen sechs und elf Jahren. "Wir sind immer um vernünftige Lösungen bemüht", sagt Thies. Aber bei hartnäckiger Uneinsichtigkeit kommt der Fall auch mal schnell vors Familiengericht. "Es gibt Väter, die sagen, ich komme für mein Kind auf, auch wenn ich wenig verdiene", sagt Thies. Die 50 Euro vom Vater werden in diesen Fällen verrechnet. Auch Arbeitslosigkeit entlastet den Erzeuger nicht von seiner Zahlungsverpflichtung: "Wir rechnen dann aus, was der Mann verdienen würde, wenn er sich um einen Job bemüht hätte."

Im Zentrum aller Bemühungen steht immer das Wohl der Kinder. Sie sollen nicht unter den finanziell angespannten Verhältnissen leiden.

(RP)
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