Falsche Impfpässe im Kreis Mettmann Mit den strengeren Regeln steigt die Zahl der Fälschungen

Hilden/Haan · Seit einer Woche gilt in vielen Läden die 2G-Regel. Der Impfnachweis oder ein Genesenenzertifikat sind also ständiger Begleiter beim Einkaufsbummel.

 Das Landeskriminalamt ermittelt in rund 1300 Fällen.

Das Landeskriminalamt ermittelt in rund 1300 Fällen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Mal eben in der Stadt etwas erledigen – das ist passé. An der Ladentür ist erst einmal Schluss. Geschäftsinhaber sind verpflichtet zu kontrollieren, ob ihre Kunden gegen Covid-19 geimpft sind oder eine Infektion überstanden haben. Das läuft nicht immer unfallfrei. Nur zögerlich nimmt eine Geschäftsinhaberin den gelben Impfpass entgegen, der ihr gereicht wird: „Haben Sie keinen QR-Code? Ich habe so viel über Fälschungen der Impfpässe gehört, ich kann nicht unterscheiden, ob diese echt sind oder nicht.“ Nach einigem Hin und Her darf die Kundin schließlich das Geschäft betreten.

Offenbar ein berechtigter Einwand. Vor kurzem veröffentlichte das Landeskriminalamt einige Zahlen: Seit April erfassten Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen rund 1300 Fälschungsdelikte im Zusammenhang mit Impfnachweisen. Mit dem Inkrafttreten einer Änderung im Strafgesetzbuch am 24. November werden Dokumente wie Impf- und Testnachweise sowie die Genesenendokumentation unter strafrechtlichen Schutz gestellt. Am häufigsten fallen Betrüger auf, wenn sie sich mit einem gefälschten Impfpass in Apotheken ein digitales Impfzertifikat (QR-Code) abholen wollen.

„Im Kreis Mettmann liegen inzwischen 29 Anzeigen zu gefälschten Impfpässen vor, die Ermittlungsverfahren dazu dauern an“, so die Kreispolizei Mettmann. „Vor allem seit Änderung des neuen Infektionsschutzgesetzes mit den Einschränkungen für Ungeimpfte nimmt die Anzahl der Verdachtsfälle zu.“ Im Gegenzug werden aber auch die Kontrollstellen wachsamer: „Überall, wo Impfpässe auf Echtheit geprüft werden, sind die Mitarbeiter sehr aufmerksam geworden und bringen Verdachtsfälle immer häufiger zur Anzeige“, erklärt Julia Lappert, Sprecherin der Kreispolizei.

Aber woran können Ladeninhaber und Apotheker einen gefälschten Impfpass erkennen? Die Polizei hat einige Tipps zusammengestellt:

Impfabstände: Normalerweise beträgt der Impfabstand bei den mRNA-Imfpstoffen (Moderna und BioNTech Pfizer) drei bis sechs Wochen, bei einem Vektor-Impfstoff (AstraZeneca) kann der Impfabstand bis zu zwölf Wochen betragen.

Impfdatum: Wann wurde die erste Impfung durch wen datiert? Hausärzte impfen erst seit Anfang April. Bei gefälschten Pässen sind nicht selten zwei verschiedene Ärzte eingetragen.

Etiketten: Die Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen und der Impfstoff von Moderna einen 2D-Code.

Optik: Die Impfpässe sind geheftet („getackert“). Durch Öffnung der Klammern kann eine Originalseite eines anderen Impfpasses eingelegt werden. Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass der Pass demontiert wurde.

Schrift: Ge- oder verfälschte Pässe werden meist mit unzureichenden Inhalten verkauft. Eine Arztunterschrift ist vorhanden, ein Datum nicht. Dieses muss vom Käufer nachgetragen werden. „Deshalb überprüfen Sie die Farbe und Dicke des Stiftes. Bei Abweichungen könnte die Möglichkeit der Manipulation bestehen“, rät die Polizei.

Fälschungssicher ist auch der digitale Impfnachweis nicht. Längst haben Betrüger Möglichkeiten entwickelt, an die digitalen Schlüssel zu gelangen, indem sie Computersysteme in Impfzentren, Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken hacken. Und noch ein Problem lässt sich wohl kaum aus der Welt schaffen: War aggressives Verhalten bei Corona-Kontrollen bislang eher eine Ausnahme, klagen jetzt mehr Geschäftsinhaber über Auseinandersetzungen an der Ladentür. Auch die Gewerkschaft der Polizei erwartet nach den jüngsten Verschärfungen der Corona-Regeln deutlich mehr Konfliktsituationen bei Kontrollen. Das Gros der Bürger zeige jedoch Verständnis.

Und das droht bei gefälschten Impfpässen: Seit dem 24. November ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Damit wird auch ein Strafrahmen festgelegt. Das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert. In besonders schweren Fällen, etwa als Mitglied einer Bande, drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das gilt auch für den Eintrag einer Impfung in ein Blanko-Zertifikat.

Das Vorzeigen eines falschen Impfpasses, um so Zutritt zum Arbeitsplatz, zum Weihnachtsmarkt oder in ein Ladengeschäft zu bekommen, gilt als Täuschung und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

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