Düsseldorf/Ratingen Kreisumlage sinkt um rund 21,9 Millionen Euro
Düsseldorf/Ratingen · Die Mitglieder des Gremiums traten in Ratingen zusammen. Es geht um neue finanzielle Spielräume für die Kommunen. Städte werden entlastet.
Die IHK Düsseldorf hat angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage den Vorschlag der Verwaltung des Kreises Mettmann begrüßt, die Kreisumlage für das Jahr 2023 deutlich zu senken. Damit passt sie die bereits zwei Jahre alten Plandaten des Doppelhaushaltes 2022/2023 an den aktuellen Finanzbedarf des Kreises an und folgt dem politischen Konsens auf Kreisebene, alle Spielräume zu nutzen, um die Kommunen zu entlasten.
Die Mitglieder des Kreistages kamen dazu am Montag in Ratingen zusammen und haben dies einstimmig beschlossen. Wie der Kreiskämmerer mit Blick auf den Nachtragshaushalt berichtete, gab es weitere Verbesserungen. Kernaussage: Die Kreisumlage sinkt insgesamt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 um rund 21,9 Millionen Euro. Im Falle Ratingens würde es eine Gesamtreduzierung um 3,8 Millionen Euro geben, für Heiligenhaus würden die neuen Berechnungen einen Entlastung von rund 820.000 Euro bringen.
„Dieser Vorschlag“, so Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf, „kommt zur rechten Zeit.“ Er greift die angespannte wirtschaftliche Situation auf, in der sich die Unternehmen aus dem Kreis Mettmann aktuell befinden. Auch wenn deren existentiellen Sorgen mit Blick auf eine tiefgreifende Rezession geschwunden sind und die Wirtschaft im Kreis ihre Geschäftslage zum Jahresbeginn leicht positiv einschätzt, bleiben Zweifel.
Denn die Herausforderungen bleiben durch das nach wie vor hohe Energiepreisniveau, die inflationsbedingte Kaufkraftminderung und die rückläufige Nachfrage nach Industrieprodukten groß. Deshalb rechnen noch viele Unternehmen mit einer konjunkturellen Delle.
Angesichts dieser Sachlage begrüßt die IHK Düsseldorf den Vorschlag der Verwaltung, da die finanziellen Spielräume der kommunalen Familie in einer Zeit stabilisiert und vergrößert werden, in der sie selbst mit enorm angespannten Haushalten zurechtkommen muss. Hintergründe sind etwa corona- und kriegsbedingte Ertragsminderungen sowie zusätzliche Aufwände. Sie können zwar aktuell mit dem Instrument der „Bilanzierungshilfe“ neutralisiert werden.
Ab 2026 müssen sie aber gegen Eigenkapital ausgebucht oder über den Ergebnisplan abgeschrieben werden. Zwar ist nachvollziehbar, dass in dieser Lage auf kommunaler Ebene auch über die Erhöhung von Realsteuerhebesätzen diskutiert wird, um den Belastungen begegnen zu können. Die Wirtschaft wäre davon allerdings doppelt betroffen: nämlich durch die Erhöhung von Gewerbesteuer und Grundsteuer B (Grundvermögen). Und das in einer Zeit, in der unternehmerische Investitionsentscheidungen geschoben werden und das eine oder andere Unternehmen um sein Überleben kämpft.
„Jetzt“, so Berghausen, „ist es an den Kommunen, den Ball aufzugreifen und durch den Verzicht auf höhere Realsteuern ihren Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum Standort Mettmann zu leisten.“