Kreis Mettmann Weniger Windpockenfälle im Kreis

Kreis Mettmann · Tipp: Eltern sollten die Impfung trotzdem nicht vernachlässigen

 Vorsorge: Der Kinderarzt überprüft den Impfschutz.

Vorsorge: Der Kinderarzt überprüft den Impfschutz.

Foto: dpa/Ole Spata

(RP) Im Kreis Mettmann ist die Zahl der Windpockenfälle im vergangenen Jahr gesunken. „Insgesamt waren es 109 Fälle, im Jahr 2017 waren es noch 116. Dies entspricht einem Rückgang von 6,0 Prozent. Bundesweit war ein Rückgang von 7,9 Prozent zu verzeichnen, in NRW betrug der Rückgang 13,7 Prozent“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic. Basis für die Zahlen ist die Auswertung der aktuellen Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch die IKK classic. „Trotz dieser erst einmal erfreulichen Zahlen raten wir dazu, insbesondere Kinder auch weiterhin gegen Windpocken impfen zu lassen. Denn: Man sollte diese Krankheit nicht unterschätzen, Windpocken sind bei Kindern zwar meistens relativ harmlos, bei Erwachsenen besteht aber die Gefahr von Folgeerkrankungen wie Gehirnentzündung oder Leberentzündung“, so Michael Lobscheid.

Windpocken werden meist durch Husten und Niesen übertragen, eine Ansteckung kann auch durch Flüssigkeiten aus den Bläschen des Hautausschlags erfolgen, in dem viele Viren enthalten sind. Da die Viren lange in der Luft schweben, kann die Infektion tatsächlich durch Wind über große Entfernung übertragen werden – daher ihr Namen Windpocken. Wer nicht immun ist, steckt sich in der Regel sofort an. Danach dauert es zwei bis drei Wochen, bis die Krankheit ausbricht. Die Symptome klingen in der Regel nach einer weiteren Woche wieder ab. Wer schon einmal mit der Krankheit infiziert war oder geimpft wurde, kann sich dagegen nicht anstecken.

„Darum ist es so wichtig, dass möglichst alle Kinder gegen Windpocken geimpft werden. Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen natürlich niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen, zum Schutz ihrer Kinder und dem Dritter“, so Lobscheid. Der Impfschutz wird im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen vom Kinderarzt überprüft. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die erste Impfung für Kinder im Alter von elf bis 14 Monaten. Die zweite Impfung sollte in einem Lebensalter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die Impfung kann zudem zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte.

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