Kreis Mettmann Polizei zieht gezielt Gespanne aus dem Verkehr

Kreis Mettmann · Gründe dafür sind ein falsch gesicherter Kleinbagger und ein nicht zugelassenes Auto am Abschleppseil. Mangelnde Ladungssicherheit ist ein Risiko.

 Die Polizei ermahnt Auto- und Lastwagenfahrer.

Die Polizei ermahnt Auto- und Lastwagenfahrer.

Foto: dpa/Jonas Güttler

(RP)  Zwei aktuelle Fälle nimmt die Kreispolizei Mettmann zum Anlass, um Auto- und Lkw-Fahrer  für das Thema „Ladungssicherheit“ zu sensibilisieren. Die Beamten hatten in Langenfeld einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der auf einem Anhänger einen Minibagger transportiert hatte. Da der Mann den Bagger nicht ordnungsgemäß auf der Ladungsfläche seines Anhängers gesichert hatte, untersagten die Beamten dem Mann, der eigenen Angaben „nur mal eben zu einer Baustelle wollte“, die Weiterfahrt. Zudem erwartet den 36-Jährigen neben einem Verwarngeld in Höhe von 60 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.

Kurz danach fiel den Beamten ein weiteres Gespann auf, an dem an einem Abschleppseil ein Auto befestigt war. Problematisch: Der abgeschleppte Opel war wegen eines Motorwechsels nicht fahrbereit und nicht zugelassen. Auch wenn der Fahrzeugführer angab, „nur mal eben zur Werkstatt fahren zu wollen“, untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Den 55-jährigen Fahrer erwartet nun als verantwortlichen Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, des Verdachtes des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und der nicht vorhandenen, aber erforderlichen Schleppgenehmigung.

Solche Fahrzeuggespanne sind laut Polizei mitunter eine erhebliche Gefahr für den sicheren Straßenverkehr darstellen – zum Beispiel weil sich Bremswege verlängern oder nicht gesicherte Ladung von Ladungsflächen herunterfallen kann und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Im Gesetz heißt es: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

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