Ratingen Verwaltung kontrolliert ab Anfang Mai die Grabmale

Ratingen · Die Stadt ist aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht gehalten, die Grabmale der Friedhöfe jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen (gem. § 9 Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft). Auf den Ratinger Kommunalfriedhöfen werden diese Kontrollen in der Zeit vom 2. bis 6. Mai durchgeführt.

Nicht standsichere Grabmale werden protokolliert und mit einem Hinweisaufkleber versehen. Die Grabnutzungsberechtigten werden gegebenenfalls von der Friedhofsverwaltung über die Mängel schriftlich informiert und aufgefordert, die Mängel in einer angemessenen Frist fachgerecht beheben zu lassen. Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Steinmetz oder sonstige geeignete Dienstleistungserbringer eine Abnahmeprüfung vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren; die Dokumentation selbst ist spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Grabmalanlage der Friedhofsverwaltung vorzulegen.

Grabmale, die derart locker sind, dass von ihnen eine akute Unfallgefahr ausgeht, werden ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt. Da sich woanders bereits durch nicht standsichere Grabmale schwere und tödliche Unfälle ereignet haben, empfiehlt die Stadtverwaltung, private Grabmale pflichtgemäß in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Schadensfall gegen die Grabnutzungsberechtigten erhebliche Ansprüche geltenden gemacht werden können. Nachkontrollen gibt es in der Zeit zwischen dem 6. bis 10. Juni.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort