Ratingen Stadt entlastet Eltern bei Beiträgen zu Kita und Ogata

Ratingen · Gute Nachrichten für Ratinger Eltern. Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am Dienstag dafür ausgesprochen, die Beiträge für Kita, Kindertagespflege und Ogata für die Monate März bis Mai zu halbieren.

 Kita-Beiträge werden in Ratingen zum Teil erstattet.

Kita-Beiträge werden in Ratingen zum Teil erstattet.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

() Außerdem sollen die Beiträge für die Tage erstattet werden, an denen die Kinder im genannten Zeitraum nicht in der Betreuung waren. Für Januar und Februar mussten Ratinger Eltern keine Beiträge für die Betreuung bezahlen.

Die Mitte Juni erfolgte Einigung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden sieht landesweit folgende pauschale Regelung vor: vollständige Erstattung für Februar, Halbierung der Elternbeiträge für März, April und Mai. Seit Anfang Juni gilt in den Kitas wieder der Regelbetrieb. Der Rat der Stadt hat seine Beschlüsse vom 11. Mai daher auf der Grundlage der landesweiten Regelung angepasst. Das bedeutet: für Februar wie bisher null Elternbeiträge; für März bis Mai zunächst eine Halbierung des normalen Monatsbeitrags für alle, sodann zusätzlich eine anteilige individuelle Erstattung für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage.

Auf die Verpflegungsbeiträge hat die Einigung mit dem Land keine Auswirkungen. Darüber entscheiden die Träger. Für Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ratingen gilt die im Mai beschlossene Regelung, Verpflegungsbeiträge nach tagesscharfer Berechnung zu erstatten, wenn sie in den Pandemie-Monaten nicht in Anspruch genommen wurden. Im Unterschied zu den Betreuungsbeiträgen gilt dies von Februar bis Mai, da die Verpflegung im Februar grundsätzlich kostenpflichtig war.

Der Aufwand dieser individuellen Berechnung ist gegenüber pauschalen Regelungen beträchtlich. Daher bittet die Verwaltung um Geduld. Folgender Fahrplan ist angedacht: Bei der Juli-Abbuchung werden neben dem Juli selbst (voller Beitrag) auch die bislang zurückgehaltenen Abbuchungen für Mai (halb) und Juni (voll) durchgeführt, verrechnet mit den pauschalen Erstattungen für März und April (jeweils halber Monatsbeitrag). In der Regel wird ein anderthalbfacher Monatsbeitrag abgebucht (bei den Kita-Beiträgen entspricht der Abbuchungsbetrag nicht genau dem anderthalbfachen Monatsbeitrag, weil da der zeitweise reduzierte Betreuungsumfang berücksichtigt werden muss). Mit der Juli-Abbuchung werden Erstattungen für ganze Monate verrechnet, in denen ein Kind gar nicht in der Betreuung war. Die Erstattungen für März bis Mai werden nach und nach abgearbeitet.

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