Acht Jugendliche sollen eine 13-Jährige vergewaltigt haben Sechs Jugendliche stehen vor Gericht

Heiligenhaus/Wuppertal · Der Staatsanwalt wirft ihnen gemeinsame Vergewaltigung einer 13-Jährigen vor.

Vergewaltigungsvorwurf: Sechs Jugendliche stehen vor Gericht
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Am 31. August beginnt am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen sechs Jugendliche, denen die Beteiligung an einer mehrfachen Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens aus Velbert vorgeworfen wird. Einer der Täter soll aus Heiligenhaus kommen.

Im Velberter Parkbad soll alles angefangen haben. Mehrere Mädchen wurden von einer Gruppe Jugendlicher belästigt. Anfangs nur mit Worten und als eines der Mädchen das Schwimmbad verließ, um über einen Waldweg nach Hause zu gehen, folgten die acht Jungs der 13-Jährigen, um sie kurz darauf durch den Wald zu zerren.

An mindestens zwei Orten sollen sich die Jugendlichen an ihrem Opfer sexuell vergangen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll sich das Geschehen durch den Wald bewegt haben.

Als eine Passantin vorbeikam, die zuvor erfahren hatte, dass dessen Familie nach dem Mädchen suchte, ließen die Täter von ihrem Opfer ab. Einer der Jungen hatte die Tat mit dem Handy gefilmt, dadurch konnten auch die Mittäter ermittelt werden. Der Vorfall war lange nicht in die Öffentlichkeit gedrungen.

Laut Staatsanwaltschaft habe man das schwer traumatisierte Kind schützen und verhindern wollen, dass es durch die öffentliche Berichterstattung mit dem Geschehen konfrontiert werde.

Über die Täter wusste man anfangs nicht viel. Sie sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und einige von ihnen sollen dieselbe Schule besuchen. Sie haben bulgarische Pässe – zwei von ihnen hatten sich nach der Tat nach Bulgarien abgesetzt. Sie wurden mit internationalem Haftbefehl gesucht und dort zwischenzeitlich festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei der Angeklagten vor, das Mädchen jeweils zweifach vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Die übrigen Angeklagten sollen in unterschiedlicher Art und in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein.

Die Jugendlichen sollen auch beabsichtigt haben, das Filmmaterial der mit dem Handy gefilmten Tat später herumzuzeigen.

Sie sollen zudem die Wiederholung der Taten verabredet haben, wozu es dann aber nicht gekommen sei, weil eine unbeteiligte Person dies durch ihr Eingreifen verhindert haben soll.

Die auf acht Tage festgesetzte Hauptverhandlung ist nicht öffentlich, da alle Angeklagten noch jugendlich sind.

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