Landgericht Wuppertal Urteil: Angeklagter schuldunfähig – in Psychiatrie eingewiesen

Velbert/Wuppertal · Aus Sicht des psychiatrischen Sachverständigen kann bei dem Beschuldigten in seinem jetzigen Zustand eine Gefahr für die Gemeinschaft nicht ausgeschlossen werden.

 Vor dem Landgericht Wuppertal musste sich der 40-jährige Velberter verantworten. Er leidet an einer seelischen Erkrankung.

Vor dem Landgericht Wuppertal musste sich der 40-jährige Velberter verantworten. Er leidet an einer seelischen Erkrankung.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Im August 2022 hatte ein Velberter einem Bekannten das Ohr abgebissen. Zuvor hatte der 40-Jährige dem Mann damit gedroht, ihn töten und „sein Blut trinken“ zu wollen. Nun wurde der Beschuldigte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen, wegen einer seelischen Erkrankung galt er als schuldunfähig.

Über seine mögliche Entlassung aus der Psychiatrie muss zukünftig ein Sachverständiger entscheiden. Dass dieser Prozess so enden würde, war schon zu Beginn absehbar. Bereits vor Verlesung der Anklageschrift erlebte man im Saal einen Beschuldigten, der psychisch deutlich angeschlagen wirkte. Unruhig in Unterlagen blätternd und sich am Kopf kratzend, versuchte der Velberter den Abläufen im Gerichtssaal zu folgen. Sein Opfer soll er vor der Tat erst kurz gekannt haben. Der 31-Jährige soll eine Zufallsbekanntschaft gewesen sein, einmal soll man sich vor dem gewalttätigen Übergriff begegnet sein. Vom Nebenklageanwalt war dazu zu hören, dass sein Mandant noch immer schwer traumatisiert sei.

Das Gericht hat ihn nun auch als Beistand bestimmt, damit er dem Velberter bei seiner Zeugenaussage zur Seite stehen konnte. Die Kammer hatte zudem eine Rechtsmedizinerin hinzugezogen, die darüber Auskunft geben sollte, ob das Ohr des Opfers tatsächlich abgebissen, oder mit dem Samuraischwert „abgeschnitten“ wurde. Es war bis zur Ohrmuschel abgetrennt worden und nach der Expertise der Sachverständigen ist klar, dass es ein Biss war und kein Schlag mit dem Schwert, der zu den massiven Verletzungen geführt hatte. Das Ohr konnte chirurgisch wieder angenäht, aber die Ohrmuschel nicht vollständig wiederhergestellt werden. Wegen der Abwehrverletzung und dem Bruch der linken Hand soll das Opfer nicht mehr richtig greifen können. Zum Tatablauf weiß man soviel: Er wolle ihn umbringen und sein Blut trinken - als der Velberter das von dem Beschuldigten in dessen Wohnung hörte, wollte er die Flucht ergreifen. Dann sah er sich plötzlich einem Samurai-Schwert gegenüber, dass der Mann mit einer Hand an seinen Hals hielt, um ihn mit der anderen Hand zu würgen. Bei dem Versuch, den Angriff abzuwehren, brach sich das Opfer das Handgelenk. Der Angreifer soll ihm daraufhin das Schwert ins Knie gestoßen haben, wodurch es zu einer Schnittverletzung gekommen sein soll. Dann soll der Velberter seinem Opfer ins linke Ohr gebissen und die Ohrmuschel nahezu vollständig abgetrennt haben, um sie zu verzehren. Dazu soll der Bekannte des Mannes noch Schnittverletzungen an der Stirn und an der Hand erlitten haben. Nach dem Angriff soll der Beschuldigte auf die Polizeiwache verbracht und von dort am nächsten Tag wieder entlassen worden sein. Erst zwei Monate später soll er vorläufig festgenommen und nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen wegen einer seelischen Erkrankung in die Psychiatrie eingewiesen worden sein. Bereits vor dem gewalttätigen Übergriff soll der Velberter die Scheibe einer Bankfiliale eingeschlagen haben. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

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