Heiligenhauser ging vor Gericht in Berufung Bewährungsstrafe für Faustschläge in der Raucherpause

Heiligenhaus · Das Rauchen in Kneipen ist verboten. Rauchen vor der Tür kann aber ebenso üble Folgen haben. Ein solcher Fall landete jetzt in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht.

 Die Ehefrau des Opfers konnte die Polizei alarmieren.

Die Ehefrau des Opfers konnte die Polizei alarmieren.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Rauchen in Kneipen ist verboten. Rauchen vor der Tür kann aber ebenso üble Folgen haben. Das ältere Ehepaar, das im November 2016 gemütlich vor der Gaststätte „Zur Knolle“ in der Königsberger Strasse eine Zigarette rauchen wollte, war durch ein Geräusch aufgeschreckt worden.