Heiligenhaus Unbekannte entsorgen Brot im Stauteich

Heiligenhaus · Füttern ist am Abtskücher Teich generell verboten – wegen der sonst drohenden Rattenplage. Sorge bereitet den Experten auch die Überdüngung.

 Das Füttern von Vögeln ist am Teich generell verboten.

Das Füttern von Vögeln ist am Teich generell verboten.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Füttern ist am Abtskücher Teich generell verboten — wegen der sonst drohenden Rattenplage. Sorge bereitet den Experten auch die Überdüngung.

"Unfassbar!" Das war der erste Kommentar von Sigrid Sondermann-Becker, als sie Freitafrüh ihre Morgenrunde um den Abtskücher Teich drehte. Auf der Wasseroberfläche entdeckte sie "hunderte Brötchen und Brote". Für sie ein absolutes Unding. Da seien "Naturterroristen" am Werk gewesen, denen das Handwerk gelegt gehöre. Denn "Entenbrot ist Ententod".

"Theoretisch ist die Sache ganz einfach", kommentiert Förster Hannes Johannsen. Es gibt eine städtische Verordnung, die das Füttern von Tieren generell verbietet. Folglich handelt es sich beim Füttern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt ist." Denn unabhängig davon, dass Brot ein Lebensmittel ist, gilt das Abkippen größerer Mengen in den See als illegale Müllentsorgung.

Die Liste der teils gefährlichen Folgen ist lang. Sie ist Johannsen in unguter Erinerung. "Zurzeit ist die Lage definitiv nicht so dramatisch wie vor zehn Jahren, als es ausgerechnet im Naherholungsgebiet Abtskücher Teich eine regelrechte Rattenplage gab", erinnert er sich. Damals landete des Öfteren tütenweise Brot im Wasser. Das Rattenproblem hat man inzwischen im Griff: "Die Lager ist nicht mehr so dramatisch. Das mag auch daran liegen, dass es bei nasser Sommerwitterung weniger Ratten gibt als in trockenen Sommern", so Johannsen weiter.

Sorge bereitet dem Experten eine ganz andere ungute Entwicklung: "Wir müssen sehr aufpassen wegen drohender Überdüngung des Gewässers. Hier kommen mehrere Faktoren zusammen, die den Sauerstoffgehalt im Wasser absinken lassen. Und in der Summe kann Schaden entstehen." Dann zum Beispiel, wenn Brot und sonstige Reste auf den Boden des Teichs absinken und dort faulen. "im vergangenen Jahr gab es aus diesem Grund schon einen Feuerwehreinsatz, das Wasser wurde wieder und wieder umgepumpt, um den Sauerstoffgehalt zu erhöhen." Am Werk war auch bereits der Bergisch Rheinische Wasserverband als Pächter des Gewässers, das der Stadt Heiligenhaus gehört. Spaziergänger bekommen von alldem in der Regel wenig mit. Allerdings steckt hinter den Schildern "Füttern verboten" eine städtische Verordnung. Und die wird auch überwacht, bestätigte die Verwaltung gestern. "Das kann natürlich bei solchen Nacht- und Nebelaktionen wie in diesem Fall nicht greifen", sagte Peter Parnow auf Anfrage.

Gestern blieb nur übrig, den BRW-Betriebshof in Hetterscheidt zu informieren. Für derartige Fälle gebe es eine informelle Verabredung zwischen Verband und Stadt.

(RP)
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