Ratingen/Heiligenhaus Umweltschützer fordern A 44-Baustopp

Ratingen/Heiligenhaus · Der Verband BUND klagt gegen den Landesbetrieb Straßen.NRW und will Nachbesserungen beim Wasserschutz.

Ratingen/Heiligenhaus: Umweltschützer fordern A 44-Baustopp
Foto: Blazy, Achim (abz)

Der Umweltschutzverband BUND erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landesbetrieb Straßen.NRW. Der Betrieb, zuständig für den Bau der A 44 zwischen Ratingen Ost und Velbert, habe "Probleme ignoriert oder Lösungen auf irgendwann später verschoben, wenn niemand mehr genau hinschaut". Der Verband klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen "fehlender Ausführungsplanung zum Wasserschutz" und fordert die Stilllegung des Baus im Bereich Heiligenhaus.

 Alfred Bruckhaus, Jürgen Lindemann und Götz-Rainer Lederer (v. r.) erläuterten gestern die Klage des Umweltverbands BUND.

Alfred Bruckhaus, Jürgen Lindemann und Götz-Rainer Lederer (v. r.) erläuterten gestern die Klage des Umweltverbands BUND.

Foto: Achim Blazy

Damit führt der BUND die juristische Auseinandersetzung um die Trasse unter neuen Vorzeichen fort: "Die Planfeststellung zugunsten der A 44 ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bis auf einen Punkt rechtskräftig", sagt Jürgen Lindemann (BUND). Trotzdem gehen die Natur- und Umweltschützer weiter gegen die A 44 vor. "Grund- und Trinkwasser sind von den Arbeiten stärker betroffen, als bisher in der geltenden Planfeststellung steht", so der BUND-Kreisvorsitzende Götz-Rainer Lederer gestern zur Erläuterung der Klage.

Dass erneut der Rechtsweg beschritten werden kann — auch nach dem höchstrichterlichen Urteil — begründen die Kläger so: Man habe feststellen müssen, "dass in etlichen Fällen ohne Planänderung und ohne Prüfung der damit verbundenen Auswirkungen für den Naturschutz vom Planfeststellungsbeschluss abgewichen wurde".

So solle für die Bauzeit ein nicht vorgesehenes Rückhaltebecken errichtet werden, aus dem Wasser in den Laubecker Bach in Heiligenhaus geleitet werden soll. Außerdem seien Baustraßen gebaut worden oder geplant, ohne Ausgleich hierfür zu schaffen. Lederer. "Wir fürchten unbeherrschbare Risiken für den Wasserschutz." Die Kläger monieren, dass es auf Heiligenhauser Gebiet zwar Untersuchungen des Baugrunds für ein Regenrückhaltebecken gegeben habe, diese seien aber nicht der Bezirksregierung vorgelegt worden. Wegen der besonders sensiblen geografischen Lage mit einem Kalkzug im Untergrund sei kein Regenrückhaltebecken denkbar, dessen Boden nur mit Folie abgedichtet werde. Ihre Sorge begründen die Umweltschützer auch mit Erfahrungen in der Vergangenheit. So habe schon der Bau von Kanälen auf Heiligenhauser Gebiet in der Kläranlage Hofermühle in den 80er Jahren erhebliche Probleme mit sich gebracht — eben wegen des Kalkuntergrunds. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009 ist die aktuelle Klage der zweite Anlauf von Umweltschutzorganisationen, Nachbesserungen beim Bau zu erreichen. Der Nabu klagte 2012 gegen die Planänderungen eines Deckblattverfahrens, bezogen auf den Natur- und Artenschutz. Über diese Klage ist noch nicht entschieden. "Wir warten in diesem Verfahren nach wie vor auf eine Antwort der zuständigen Bezirksregierung", so Lederer.

Lederers Fazit: "Dass die A 44 kommen wird, ist allen klar. Es geht nicht mehr grundsätzlich um die Trasse. Aber wir sind verärgert über mangelnde Sorgfalt beim Bau und Abweichungen vom Plan." Einen Verhandlungstermin gibt es in der Sache noch nicht. Die Kläger gehen aber davon aus; "dass sich der Landesbetrieb nun schnell äußern muss".

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort