Anträge sind online Städtische Hilfe für Betriebe und Vereine

Das im Mai beschlossene Zuschussprogramm der Stadt Ratingen hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro. Vordrucke für die Anträge und alle Informationen sind jetzt online. Einsendeschluss ist Ende September.

 Auch gastronomische Betriebe – hier ein Symbolbild – können Anträge stellen.

Auch gastronomische Betriebe – hier ein Symbolbild – können Anträge stellen.

Foto: dpa/Robert Michael

(jün) Ab sofort können kleinere Betriebe, Vereine und Selbständige aus Ratingen, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Krise getroffen wurden, städtische Hilfen beantragen. Das Antragsverfahren für das millionenschwere städtische Hilfsprogramm, das der Haupt- und Finanzausschuss des Rates beschlossen hat, ist online. Alle Informationen und Vordrucke können unter www.ratingen.de (in der Corona-Infobox auf der Startseite) heruntergeladen werden.

Bürgermeister Klaus Pesch: „Wir retten Existenzen, und gleichzeitig erhalten wir die allgemein und zu Recht hoch geschätzte Ratinger Lebensqualität. Denn das tolle Flair unserer Stadt verdanken wir in erheblichem Maße der bunten Vielfalt an liebenswerten, inhabergeführten Geschäften, Lokalen und Dienstleistern, engagierten Vereinen und kreativen Kulturschaffenden.“ Der Hauptausschuss des Rates beschloss das Programm mit großer Mehrheit.

Das Zuschussprogramm hat ein Volumen von maximal 6,5 Millionen Euro (davon drei Millionen als zweckgebundene und rückzahlbare Liquiditätsbeihilfe). Es ist angelegt als ergänzende Unterstützung zu den bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. „Diese Maßnahmen wirken meist sehr kurzfristig“, erläutert Bürgermeister Pesch. „Wir wollen darüber hinaus denjenigen helfen, die nachweislich nicht über die Runden kommen, obwohl sie bereits Bundes- und Landeshilfen in Anspruch genommen haben, indem wir Mittel zur Überbrückung von mittelfristigen Engpässen zur Verfügung stellen.“

Das städtische Hilfsprogramm ruht auf drei Säulen.

1. Inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Gastronomiebetriebe sowie Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios, Tanzschulen, Reisebüros oder Kinos mit Sitz in Ratingen können ebenso wie hauptberuflich freischaffende Ratinger Künstler einen Zuschuss von maximal 6000 Euro beantragen (jeweils 2000 Euro in den Monaten Juli, August und September). Dafür müssen die Antragsteller allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten: Der Betrieb darf zum Beispiel eine bestimmte Größe nicht überschreiten (nicht mehr als 35 Vollzeitbeschäftigte zum Stichtag 28. Februar 2020) und er muss Umsatzeinbußen in einer bestimmten Höhe aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen nachweisen. Diesen Topf füllt die Stadt mit insgesamt drei Millionen Euro.

2. Dieselben Berechtigten können darüber hinaus auch Sonderdarlehen in gleicher Höhe beantragen, die ausschließlich als kurzfristige Überbrückungshilfen zur Bewältigung von Fixkosten dienen sollen. Sie sind daher zweckgebunden für Mietzahlungen, und zwar nur dann, wenn sich auch der Vermieter an den Hilfsmaßnahmen für gebeutelte Geschäftsleute beteiligt. Das Maximalvolumen beträgt auch hier drei Millionen Euro.

3. Eine halbe Million Euro stellte der Rat für darbende Ratinger Vereine zur Verfügung – als Sonderzuschuss zum Ausgleich von größeren Verlusten zum Beispiel durch einen erheblichen Rückgang der Mitgliederbeiträge. Auch hier gibt es im Einzelfall maximal 6000 Euro.

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