Heiligenhaus Stadt sucht Schöffen für mehrere Gerichte

Heiligenhaus · Die Stadt hat zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen der Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal und der Strafkammern des Landgerichts Wuppertal für die Amtszeit 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 eine Vorschlagsliste mit insgesamt 26 Personen aufzustellen. Ebenso sind für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal und für die Jugendstrafkammern des Landgerichts Wuppertal acht Personen zu benennen.

Hierzu sucht die Stadt Heiligenhaus interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Ehrenamt des Schöffen sowohl im Erwachsenenstrafrecht, als auch im Jugendstrafrecht bewerben möchten.

Die aufzustellende Liste soll einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen sowie Frauen und Männer aller Altersgruppen gleichmäßig berücksichtigen.

Wer in die Vorschlagsliste aufgenommen werden will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Heiligenhaus wohnen. Weiterhin kann als Schöffe nur berufen werden, wer am 1. Januar 2019 das Alter von 25 Jahren, aber noch nicht von 70 Jahren erreicht hat.

Für die Berufung als Schöffe im Jugendstrafrecht sollten die Interessierten erzieherisch befähigt sein und Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung nachweisen können. Die endgültige Entscheidung über die Berufung trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes. Dieser wählt aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die erforderliche Anzahl von Schöffen aus.

Bewerbungen für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht können bis zum 29. März an den Bürgermeister - Büro des Rates - Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus gerichtet werden. Bewerbungen für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht können bis zum 29. März an den Bürgermeister/Jugendamt - Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus gerichtet werden. Es sind Name, Vorname, Anschrift, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf anzugeben.

Bewerbungsvordrucke sowie Informationsbroschüren, denen weitere Informationen über die Schöffentätigkeit und die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu entnehmen sind, sind auch im Bürgerbüro erhältlich und im Internet unter www.heiligenhaus.de abrufbar. Auskünfte zum Erwachsenenstrafrecht gibt es unter Telefon: 13-206 (Henning Jansen) und zum Jugendstrafrecht unter Telefon 13-273 (Thomas Langmesser).

(RP/köh)
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