Heiligenhaus Stadt sagt "Ja" zu Studentenwohnheim

Heiligenhaus · Akademisches Förderungswerk will endlich auf dem Kiekert-Areal bauen.

 Das Wohnheim soll auf gut 1400 Quadratmetern in direkter Campus-Nähe gebaut werden.

Das Wohnheim soll auf gut 1400 Quadratmetern in direkter Campus-Nähe gebaut werden.

Foto: A. Blazy

Es gibt eine Einigung zwischen dem Grundstücksfonds NRW und dem Akademischen Förderungswerk (Akafö) in Bochum. Jetzt kommt auch die Stadt wieder ins Spiel - und allen drei Instanzen geht es um dieselbe Sache: ein Studentenwohnheim auf dem Kiekert-Areal (unsere Redaktion berichtete mehrfach).

Den Stadtentwicklern liegt für ihren Ausschuss nächste Woche ein Beschlussvorschlag vor: "Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt stimmt (...) der Veräußerung des 1440 Quadratmeter großen Flurstückes 1017, Gemarkung Leubeck, Flur 5, aus dem ehemaligen Kiekert-Areal an der Kettwiger Straße an das Akafö Bochum Studentenwerk, zum Zwecke der Errichtung von Studentenwohnungen zu."

Zur Aufbereitung und Entwicklung des Altstandortes der Firma Kiekert an der Kettwiger Straße wurde das Grundstück von der Firma Kiekert AG an das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Grundstücksfonds Ruhr sowie den Treuhänder des Grundstücksfonds NRW.urban GmbH & Co. KG übertragen. Durch Nrw.Urban wurden in den vergangenen Jahren die vorhandenen baulichen Anlagen mit Ausnahme der vormaligen Kiekert-Hauptverwaltung beseitigt und eine entsprechende Altlastensanierung durchgeführt.

Auf einer etwa 1440 Quadratmetern großen Baufläche östlich der Campusallee und angrenzend an den Hefelmann-Park soll nunmehr ein Gebäude für Studentenwohnungen mit 42 Plätzen und einer Kindertageseinrichtung mit neun Plätzen errichtet werden. Gemäß Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe, Industrie und Verkehrsbrachen im Rahmen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen und des Grundstücksfonds Ruhr sind die Anträge auf Veräußerung von Grundstücken den jeweils betroffenen Gemeinden zuzustellen, die dann unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs sowie der Art des Umfangs und dem Beginn der beabsichtigten Nutzung über diesen Antrag entscheiden.

Da das angestrebte Projekt zur Errichtung von Studentenwohnungen dem Bebauungsplan und den städtebaulichen Vorstellungen entspricht, kann seitens der Stadt diesem Vergabevorschlag zugestimmt werden, heißt es in der Vorlage.

(RP)
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