Ab dem 7. September Stadt verkauft Laubsäcke früher

Heiligenhaus · Die Säcke für das Laub von Straßenbäumen sind ab dem 7. September im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Säcke kosten 50 Cent.

 Anwohner sind verpflichtet, Laub von den Gehwegen zu fegen.

Anwohner sind verpflichtet, Laub von den Gehwegen zu fegen.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

(RP) Aufgrund des frühzeitigen Laubfalls zieht die Stadt Heiligenhaus den Verkauf von Laubsäcken vor. Abweichend von der Satzung über die Abfallbeseitigung erfolgt der Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120 Liter in der Zeit vom 7. September bis 15. Dezember. Die Säcke können beim Bürgerbüro/Abfallberatung der Stadt zu den üblichen Öffnungszeiten für 0,50 Euro (Deckung der Anschaffungskosten) erworben werden.

Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Laub. Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße ist nicht erlaubt.

Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten „Laubsäcke“ genutzt werden. Die Säcke sind an den Baumscheiben am Tage der Abholung durch die Stadt Heiligenhaus bis 7 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt werden.

Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie z.B. Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten über die Biotonne entsorgt werden. Ebenso ist der Laubsack nicht für Laub aus dem eigenen Garten zu verwenden.

Infos zum Kauf der Säcke unter Telefon 13-390.

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