Ehrenamt für Heiligenhauser Stadt sucht Schöffen für vier Jahre Mitarbeit

Heiligenhaus · Die Stadt muss bis eine Vorschlagsliste aufstellen. Wer Schöffe werden kann, was das bedeutet und wie das Bewerbungsverfahren läuft.

Schöffern übernehmen in Gerichtsverfahren besondere Aufgaben.

Schöffern übernehmen in Gerichtsverfahren besondere Aufgaben.

Foto: dpa/Friso Gentsch

(RP) Die Stadt hat zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen der Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal und der Strafkammmern des Landgerichts Wuppertal für die Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 eine Vorschlagsliste mit insgesamt 32 Personen aufzustellen. Ebenso sind für die Jugendschöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal und für die Jugendstrafkammern des Landgerichts Wuppertal acht Personen zu benennen.

Hierzu sucht die Stadt Interessenten, die sich für das Ehrenamt des Schöffen sowohl im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht bewerben möchten. Die aufzustellende Liste soll einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung darstellen sowie Frauen und Männer aller Altersgruppen gleichmäßig berücksichtigen. Wer in die Vorschlagsliste aufgenommen werden will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Heiligenhaus wohnen.

Weiterhin kann als Schöffe nur berufen werden, wer am 01.01.2023 das Alter von 25 Jahren, aber noch nicht von 70 Jahren erreicht hat. Für die Berufung als Schöffe im Jugendstrafrecht sollten die Interessierten erzieherisch befähigt sein und Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung nachweisen können. Bewerbungen für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht können bis zum 31. März 2023 an den Bürgermeister - Büro des Rates - Hauptstr. 157, 42579 Heiligenhaus gerichtet werden. Bewerbungen für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht können bis zum 31.03.2023 an den Bürgermeister - Jugendamt - Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus gerichtet werden. Bewerbungsvordrucke sowie Informationsbroschüren über die Schöffentätigkeit sind im Internet unter www.heiligenhaus.de abrufbar. Auskünfte in Sachen Erwachsenenstrafrecht unter Telefon: 13-206 und zum Jugendstrafrecht unter Telefon 13-298.

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