Finanzielle Entlastung Kita-Gebühren: Stadt setzt ab 1. Mai Elternbeiträge vorerst aus

Heiligenhaus · Derzeit ist aufgrund der hohen Inzidenz im Kreis Mettmann in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung möglich. Die Ausnahmeregeln sind eng gefasst.

 Kitas öffnen derzeit nur für die Notbetreuung.

Kitas öffnen derzeit nur für die Notbetreuung.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

(RP) Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben sich ab dieser Woche auch für die Heiligenhauser Kindertageseinrichtungen entsprechende Veränderungen ergeben. Da sich die Inzidenz im Kreis Mettmann in den zurückliegenden Tagen bei rund 200 eingependelt hat, kommt die Corona-Notbremse, die ab einer Inzidenz von 165 greift, auch hier zum Tragen.

Für die Kindertageseinrichtungen bedeutet dies derzeit eine Umstellung in den Notbetrieb. Die Betreuung kann somit nur noch für diejenigen Kinder erfolgen, die unter die eng gefassten Ausnahmeregelungen fallen und denen, mit entsprechender Bescheinigung, keine andere Möglichkeit der Betreuung zur Verfügung steht. Der Notbetrieb gilt entsprechend der gesetzlichen Regelung zunächst solange, bis der Inzidenzwert von 165 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Nach wie vor hat das Land bisher keine Regelung zu den Elternbeiträgen getroffen. Es wurde jedoch über den Städte- und Gemeindebund eine solche grundsätzliche Regelung in Aussicht gestellt. Die Stadt Heiligenhaus wird deshalb ab Mai dieses Jahres zunächst keine weiteren Beiträge einziehen. Die Eltern, die die Elternbeiträge überweisen, brauchen bis auf Weiteres keine Überweisung mehr zu veranlassen.

Sobald eine Regelung durch das Land getroffen wurde, wird die Stadt Heiligenhaus eine entsprechende Beitragsreduzierung umsetzen und angepasste Beitragsbescheide übersenden.

„Die Stadt Heiligenhaus möchte damit die Eltern schnell entlasten, um so zumindest finanziell einen Ausgleich für die weiteren Einschränkungen in allen Betreuungsangeboten zu bieten“, macht Jugenddezernent Thomas Langmesser hierzu abschließend deutlich.

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