Überarbeitete Regelung Corona-Grenze liegt bei 30 Spielern

Niederrhein · Im Handball war die Vorschrift, wie viele Personen denn nun bei einem Testspiel in der Halle beteiligt sein dürfen, bislang unpräzise. Das ist nun neu definiert: Die Grenze von 30 Personen bezieht sich nur auf diejenigen, die auch Kontaktsport ausüben, nicht mehr auch auf Zeitnehmer oder Schiedsrichter.

 Lintorfs Trainer Ralf Trimborn hat schon Erfahrung mit Handball-Testspielen unter Hygieneregeln.

Lintorfs Trainer Ralf Trimborn hat schon Erfahrung mit Handball-Testspielen unter Hygieneregeln.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Der TuS 08 Lintorf hat bereits ein Testspiel absolviert, die vielen Regelungen, die der Handball-Verbandsligist zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung aufgestellt hat, sind sehr detailliert. Unter anderem hatte der TuS für Gäste-Teams wie beim Test gegen den Neusser HV festgelegt: „Die Spieler (Gäste) betreten die Halle durch den linken Seiteneingang und desinfizieren sich dort nach Eintritt die Hände (Mittel steht dort). Danach könnt ihr als Gäste die Kabinen eins und zwei besetzen. Das Betreten der Halle geschieht durch den Zugang rechts von der Kabine aus gesehen. Und ihr nehmt auch diese Hallenhälfte zur Vorbereitung und auch im Spiel. Ein Wechsel der Bank ist in der Halbzeit nicht vorgesehen.“

Zudem gab es detaillierte Regeln, wo die Co-Trainer, Zeitnehmer und so weiter in welchem Abstand zu sitzen haben, denn bislang galt seitens der Landesregierung die auch vom Westdeutschen Handball-Verband (HVN) kommunizierte etwas grobe Vorschrift, dass bei (Test-)Spielen maximal 30 Personen in einer Halle sein dürften.

Diese Grenze ist nun neu definiert. „Nach mehrfachen Anfragen durch die Landessportfachverbände ist der Landessportbund NRW  erneut auf die Landesregierung zugegangen und hat eine vereinfachende Veränderung für die Teamsportarten erreichen können“, schreibt der HVN. Und weiter: „Bisher mussten alle am Spielgeschehen beteiligten Personen (Schiedsrichter, Trainer usw.) mitgezählt werden, so dass ein regulärer Spielbetrieb unmöglich erschien. Der Paragraf 9 (2) der aktuellen Corona-Schutzverordnung darf nun so interpretiert werden: Die 30 Personen beziehen aktive Spieler und eingewechselte Ersatzspieler mit ein, also alle, die in den gezielten Kontaktsport gehen. Nicht einzubeziehen sind alle, die die 1,5 Meter Abstand einhalten, also Trainer, nicht eingewechselte Ersatzspieler und Schiedsrichter.“ Quelle dieser Änderung ist der Landessportbund NRW.

Demnach dürfen nun auch die Co-Trainer und Zeitnehmer wieder auf ihre angestammten Plätze und die Kader entsprechend 15 Personen pro Team groß sein. „Turniere sind aber weiterhin nicht möglich“, ergänzt der HVN, denn die Addition aller aktiven Athleten pro Teams würde die 30-Personen-Grenze sprengen. Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen seien damit weiter untersagt.

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