Handball Harz-Verbot gelockert

Mit Zustimmung seiner Regionalverbände hat der Westdeutsche Handballverband die Entscheidung, ob die Spieler Haftmittel benutzen dürfen, auf die Hallen-Eigentümer – also meist die Kommunen – abgewälzt.

Am Thema "Harz" schieden sich in Handball-Deutschland schon immer die Geister. Gerade im Amateurbereich. Die Befürworter sind der Ansicht, dass ohne "Kleber" kein richtiges Handballspielen möglich ist. Das sei so, als würde man den Fußballern den Einsatz von Stollenschuhen verbieten, weil der Rasen darunter leidet. Die Gegner verweisen dagegen auf die Verschmutzung der Hallen, die klebrigen Folgen für andere Sporttreibende und die hohen Reinigungskosten.

Bislang war im Bereich des Westdeutschen Handballverbandes (WHV) der Einsatz von Haftmitteln jeglicher Art untersagt. Eine Ausnahme bildeten nur die Bundesligen und die neue Dritte Liga. Beim WHV-Verbandstag in Unna wurde von den Delegierten der Handballverbände Niederrhein (HVN), Mittelrhein (HVM) und Westfalen (HVW) nun aber mit knapper Mehrheit eine Lockerung des Verbots beschlossen: Der Einsatz von Haftmitteln ist nicht mehr grundsätzlich verboten, die Eigentürmer der Hallen sollen vielmehr entscheiden, ob geklebt werden darf.

Bislang galt: Wurden Vereine ertappt, gab es Geldstrafen. Beim Erstvergehen 125 Euro, jedes weitere Mal 250 Euro. "Die Einnahmen für den Verband waren aber nicht sehr hoch", erklärt der HVN-Vorsitzende Ernst Wittgens, der glaubt, dass von den Unparteiischen sehr oft ein Auge zugedrückt wurde.

Kein Wunder, dass – wie beispielsweise in Solingen geschehen – die Hallenwarte nun genauer hinsehen, um "Sünder" zu ertappen. Schließlich geht es auch um nicht unerhebliche Reinigungskosten, die den Vereinen bei Verstößen gegen das Harzverbot in Rechnung gestellt werden können.

Stadt Ratingen entscheidet

"Harzen ist auch weiterhin verboten", betont Wittgens, allerdings sei dieses Verbot nun ein wenig aufgeweicht. In Zukunft soll der Halleneigner entscheiden, ob "Kleber" benutzt werden darf. Liegt keine schriftliche Genehmigung des Eigentümers der Halle (also meist der Städte) vor, ist es auch weiterhin verboten, Haftmittel zu benutzen. Lässt er jedoch die Benutzung bestimmter Mittel zu, müssen diese Fabrikate vom Heimverein dem Gastverein zur Verfügung gestellt werden.

Nun liegt es also an den Städten Vereinen auf ein wasserlösliches Haftmittel einigen. "Ich denke, es wird sich nicht viel ändern", sagt Wittgens. Er glaubt, dass nach wie vor viele Kommunen weiterhin den Einsatz von Haftmittel strikt untersagen – ob wasserlöslich oder nicht.

Ab wann die neue Regelung gültig ist? "Meines Wissens sofort. Denn mit der Beschlussfassung gelten die Änderungen", sagt WHV-Präsident Dieter Strohband. Vorausgesetzt, in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Landesverbände stehe ein entsprechender Verweis. Bezüglich des Einsatzes von Harz ist dies beim HVN der Fall. Sobald die Änderungen in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlich werden, treten sie in Kraft.

(RP)
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