Ratingen Maskenpflicht besteht auch auf den Spielplätzen

Ratingen · Die Ratinger Tafel gibt weiterhin Lebensmittel aus. Auch an den Zeiten hat sich nichts geändert. Es darf nur jeweils ein Kunde den Laden betreten. Das eigentlich für den 29. November geplante Adventsleuchten in der Innenstadt ist abgesagt worden.

 Die Jugendzentren sind weiter geöffnet.

Die Jugendzentren sind weiter geöffnet.

Foto: Blazy, Achim (abz)

(jün) Was ist geöffnet, welche neuen Vorschriften gibt es im Zusammenhang mit dem neuen Lockdown? Hier eine kleine Übersicht.

Spielplätze An vielen Orten herrscht seit Anfang November Maskenpflicht, auch auf Spielplätzen. Dies gilt für Schulkinder und für erwachsene Begleitpersonen. Lediglich Kleinkinder und Kinder im Kita-Alter sind ausgenommen. Anders als die Maskenpflicht in Geschäften oder im ÖPNV ist diese Regelung neu und daher oft noch unbekannt. Daher haben das Jugendamt und die Abteilung Stadtgrün auf den großen und zentralen Spielplätzen Hinweisschilder mit den aktuell gültigen Corona-Regeln angebracht: „Für Nutzer ab dem Schuleintritt besteht Maskenpflicht. Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein! Meiden Sie den Spielplatz, wenn viele Nutzerinnen und Nutzer gleichzeitig auf dem Spielplatz sind!“ Mitarbeiter des Jugendamtes, der städtischen Jugendzentren und des kommunalen Ordnungsdienstes werden in den kommenden Tagen auch gezielt Spielplätze aufsuchen, um auf die bestehende Maskenpflicht hinzuweisen.

Die Tafel Die Ratinger Tafel gibt weiterhin Lebensmittel aus. Auch an den Zeiten hat sich nichts geändert. Es darf nur jeweils ein Kunde den Laden betreten.

Adventsleuchten Das eigentlich für den 29. November geplante Adventsleuchten in der Innenstadt ist abgesagt worden.

Volkshochschule Die VHS bietet im November als Präsenzunterricht nur Deutschkurse inklusive Prüfungen und die Vorbereitung auf Schulabschlüsse an. Alle Onlineveranstaltungen laufen weiter.

Jugendzentren Die Jugendzentren haben weiterhin geöffnet. Allerdings dürfen sich je nach Fläche nur acht bis zehn Besucher gleichzeitig dort aufhalten. Anmeldungen sind zwingend erforderlich. Während des Aufenthaltes muss durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kulturveranstaltungen finden nicht statt.

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