Heiligenhaus Schuljahr 2016/2017: Kinder jetzt anmelden

Heiligenhaus · Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2016/2017 an folgenden Tagen in der jeweiligen Schule statt:

Schulanmeldung: Tipps für 2016
Infos

Schulanmeldung: Tipps für 2016

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Foto: AP, AP

Mittwoch, 28.10.15, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr, Donnerstag, 29.10.15, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr.

In der Regel liegen an den vorher stattfindenden Informationsabenden in den jeweiligen Grundschulen bereits Anmeldelisten aus, in die sich die Eltern eintragen können, um Wartezeiten an den beiden Anmeldetagen zu vermeiden.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden.

Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden, und zwar sind dies im einzelnen: Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106, Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1, Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51 (: Ab Januar 2016 wird der Standort der Gem.-Grundschule Regenbogen von der Hunsrückstraße 27 zur Moselstraße 51 verlagert) oder Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16, Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Wülfrather Straße 2.

Schulpflichtig werden am 01.08.2016 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden ("Kann-Kinder"), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Gutachtens.

Als Unterlagen sind unbedingt mitzubringen: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der übersandte Vordruck (Schulwahl).

(RP)
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