Nach Einbruch in Autohaus Diebesbande kann nicht eindeutig überführt werden – Freispruch

HEILIGENHAUS/WUPPERTAL · Zwei Angeklagte drangen in ein Autohaus in Heiligenhaus ein, um dort Bargeld zu stehlen. Der dritte Angeklagte soll die beiden vom Tatort wegchauffiert haben. Sie alle standen vor Gericht.

 Das Amtsgericht Wuppertal verhandelte einen Einbruch in Heiligenhaus.

Das Amtsgericht Wuppertal verhandelte einen Einbruch in Heiligenhaus.

Foto: picture alliance / dpa/Caroline Seidel

Ausgerechnet dort zum Kurierfahrer einer Diebesbande zu werden, wo man selbst eine Werkstatt angemietet hat? Das scheint eine denkbar schlechte Idee gewesen zu sein, die einen Ratinger am Ende auch in Wuppertal auf die Anklagebank gebracht hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, seine beiden Mittäter vom Tatort an der Selbecker Straße wegkutschiert zu haben. Die beiden Männer sollen dort zuvor in ein Autohaus eingestiegen sein – ausgerechnet dort, wo der Chauffeur selbst eine Werkstatt gemietet habe. Im Klartext heißt das: Der Ratinger hing in einer Sache mit drin, die seinem Vermieter einen finanziellen Schaden zugefügt hatte. Dabei sollen es am Ende nur 300 Euro gewesen sein, die aus der Kasse gestohlen worden waren. Laut Anklage sollen die Diebe noch versucht haben, einen Tresor aufzubrechen – diesen allerdings wollen sie leer vorgefunden haben.

Zuvor hatten die Einbrecher an einem Tor des Autohauses die Scheiben eingeschlagen, um in das Gebäude eindringen zu können. Dabei sollen sie Einmalhandschuhe getragen haben. Genau diese sollten den Tätern später zum Verhängnis werden. Denn diese zusammengeknüllten Einbruchsutensilien hatte die Besatzung eines Streifenwagens nur 200 Meter vom Tatort entfernt auf der Straße gefunden. Zusammengeknüllt und achtlos weggeworfen. Dennoch wiesen sie  deutliche DNA-Spuren von einem der drei Diebe auf. Der Mann hat  seine Strafe im Dauerarrest aber bereits abgesessen.

Der Zweite im Einbrecherbunde, der auch mit ins Autohaus eingestiegen sein soll, war vom Wuppertaler Amtsgericht freigesprochen worden. An den Handschuhen hatten die Ermittler nur sogenannte „Mischspuren“ entdeckt. Doch sie mussten zugeben: Diese seien nicht eindeutig genug gewesen, um ihn unzweifelhaft der Mittäterschaft zu überführen.

Wie seine DNA dennoch an die Handschuhe gekommen sein könnte? Dafür hatte der Angeklagte eine einfache Erklärung: Er arbeite als Aushilfe in der Werkstatt des Mitangeklagten Chauffeurs und nehme dafür immer ebensolche Einmalhandschuhe aus dem Karton. Auf diesem Wege könnten seine Spuren durchaus an die für den Einbruch verwendeten Handschuhe gelangt sein – die Staatsanwaltschaft glaubte ihm diese Geschichte allerdings nicht und ging in Berufung.

Am Ende wäre der Prozess wohl zu lang und die Beweisaufnahme zu umfangreich gewesen, dazu wollte auch der Inhaber des bestohlenen Autohauses nur ungern vor Gericht aussagen. Die beiden Angeklagten stimmten der von der Berufungsrichterin vorgeschlagenen Einstellung ihres Verfahrens und damit einem „Freispruch zweiter Klasse“ sofort zu – im Strafregister wird es also keinen Eintrag geben. Einer von ihnen wird allerdings bald schon wieder auf der Anklagebank sitzen. Gegen ihn läuft noch ein Verfahren wegen Betruges und des Erschleichens von Leistungen.

(Sabine Maguire)
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