Kreis Mettmann Was der Digitalpakt Ratinger Schulen bringen soll

Ratingen · (RP) W-Lan, Tablets, Smartboards – in den kommenden fünf Jahren überweise der Bund den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Beyer, nachdem die Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern den Weg für den Digitalpakt Schule endlich frei gemacht hatte.

Noch am Donnerstag, keine 24 Stunden nach der Einigung, beschloss der Bundestag die dafür erforderliche Grundgesetzänderung mit einer breiten Mehrheit. Das Geld sei aber nicht nur für Hardware, sondern auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer vorgesehen, so der Christdemokrat weiter.

Es sei ein zentrales Wahlversprechen gewesen, den Digitalpakt Schule umzusetzen, und Beyer hatte sich in diesem Zusammenhang schon vor längerer Zeit persönlich für die Schulen in seinem Wahlkreis stark gemacht. Rechnerisch erhalte jeder Schüler 500 Euro pro Kopf. Das Geld soll für die Ausstattung von Schulen mit schnellem Internet, W-Lan, elektronischen Tafeln, Online-Lernplattformen, Lehrer-Fortbildungen und Schüler-Workshops ausgegeben werden. Für Endgeräte wie Tablets und Laptops soll jede Schule im Schnitt etwa 25.000 Euro erhalten. „Besonders freue ich mich, dass Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) ihr Kommen auf meine Einladung hin für Herbst diesen Jahres zugesagt hat“, teilt Beyer mit. Die Bundesministerin wolle mit Schülern und Lehrern direkt ins Gespräch kommen und im direkten Austausch erfahren, wo der Schuh besonders drücke, präzisiert Beyer. Trotzdem bleibe Bildung aus gutem Grund Ländersache, betont der Politiker. Der Bund sei nicht der bessere Schulmeister und wolle es auch gar nicht sein. Der Digitalpakt schaffe jedoch die wichtigen Grundlagen dafür, dass deutschlandweit bessere Voraussetzungen für das digitale Lernen Einzug halten könnten. Jedem Bundesland stehe es weiterhin frei, Schulen über den Digitalpakt hinaus zu fördern. Hauptstreitpunkt zwischen Bund und Ländern war die Co-Finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte. Der ursprünglich geplante Entwurf des Bundes sah mit der Verfassungsänderung eine 50-Prozent-Beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Das lehnten die Länder kategorisch ab. Der Bund behält nunmehr die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel durch die Länder auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert.

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