Wahlleiter Rolf Steuwe im Interview Organisatoren erwarten mehr Briefwähler

Ratingen · Am 13. September ist Kommunalwahl. Fragen nach dem „Wo“ und „Wie“ in Corona-Zeiten an Wahlleiter Rolf Steuwe. Ein Thema, Wahllokale betreffend: Der Schutz der Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen hat absoluten Vorrang.

 In den Rathäusern wird die Wahl vorbereitet, damit Urnen und Wahlumschläge das Votum der Wähler am 13. September aufnehmen können.

In den Rathäusern wird die Wahl vorbereitet, damit Urnen und Wahlumschläge das Votum der Wähler am 13. September aufnehmen können.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Liegt die Wahlvorbereitung im Zeitplan?

STEUWE Vorweg geschickt: Der Landeswahlleiter hat den Termin der Wahl am 13. September 2020 aktuell noch einmal bestätigt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, wird diese am 27. September durchgeführt. Unser Wahlausschuss hat die Größe und Struktur der einzelnen Wahlbezirke in Ratingen bereits festgelegt – hier waren Änderungen aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs in Münster erforderlich. Zur Zeit beschäftigen wir uns mit der Auswahl der Wahllokale und deren Ausgestaltung. Die Parteien haben die Aufgabe, ihre Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen und diese Wahlvorschläge fristgerecht einzureichen; soweit erforderlich, hilft die Stadt bei der Auswahl geeigneter Räume für diese Aufstellungsversammlungen. Wir liegen also voll im Zeitplan.

Haben Sie als Wahlleiter bei der Organisation freie Hand oder gelten diesmal besondere Vorgaben?

STEUWE Der Wahlleiter ist in die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der nachfolgenden Verordnung eingebunden, so dass vieles im gewohnten Rahmen verbleibt. Unter dem Eindruck der Corona-Krise gibt es aktuell einen Gesetzentwurf von mehreren Landtagsfraktionen, welcher die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erleichtern soll. So sollen Wahlvorschläge von den Parteien etwas später eingereicht werden können, so dass auch alle nachfolgenden Termine wie z.B. die Zulassung der Wahlvorschläge und deren Bekanntmachung sich etwas verschieben. Die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken soll von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt werden, um optional die Zahl der Urnenwahllokale begrenzen zu können. Nach Beschlussfassung im Landtag werden wir uns mit den konkreten Folgen für Ratingen befassen.

Welche besonderen Bedingungen sind zu erfüllen – soweit sich das jetzt sagen lässt?

STEUWE Dies sind insbesondere die bekannten Abstands- und Hygienevorschriften, die bei dieser Wahl durchschlagen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wählerinnen und Wählern muss – auch im Wartebereich – sichergestellt werden. Es werden Glastrennwände zwischen den Wahlhelfern und den Bürgerinnen und Bürgern aufgestellt. Der Stimmzettel soll möglichst mit einem selbst mitgebrachten Schreibgerät gekennzeichnet werden. Und Oberflächen sollen regelmäßig desinfiziert werden.

Im Detail: Werden alle Wahllokale zugänglich sein wie gewohnt?

STEUWE Sicherlich nicht alle – gerade wenn die Zahl der Urnenwahllokale verringert wird – es wird also Veränderungen geben. Beispiele: Der Schutz der Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen hat natürlich absoluten Vorrang. Sollte dort bei früheren Wahlen die Möglichkeit zur Stimmabgabe bestanden haben, schauen wir heute, ob wir nicht in der Nachbarschaft andere geeignete Räume als Wahllokale einrichten oder aber zwei Urnenwahllokale zusammenfassen können. Vergleichbares gilt auch für Kitas und Schulen, auch dort müssen wir die – derzeit noch untersagten – Zugangsmöglichkeiten überprüfen und, falls nötig, . nach Alternativen suchen. Darüber werden wir dann eingehend berichten. Und in allen Wahllokalen müssen die inzwischen ja gewohnten Mindestabstände zwischen den Personen im Wahllokal (und auch davor) eingehalten werden, diese Räume müssen also entsprechend groß sein. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit wird sich deshalb jedes einzelne Wahllokal eingehend anschauen .

Am Wahltag werden an den Urnen hunderte Wahlhelfer benötigt. Was kann deren Einsatz sichern, zum Beispiel im Fall einer „zweiten Infektionswelle“?

STEUWE Natürlich bereitet uns die Möglichkeit einer „zweiten Infektionswelle“ Sorgen – grundsätzlich wegen der Gesundheitsgefahren für die Menschen, aber auch im Blick auf die gewünschte hohe Wahlbeteiligung. Bei der Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern achten wir sehr darauf, dass sie bei ihrer Aufgabe keinen Infektionsgefahren ausgesetzt sind. So stellen wir an den Wahltischen Schutzscheiben auf, um Tröpfcheninfektionen zu verhindern. Darüber hinaus gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Wenn die Zahl der Urnenwahllokale verringert wird, würde uns das auch bei der Gewinnung zusätzlicher Wahlhelfer entlasten. Wir sind deshalb zuversichtlich, am Wahltag genügend ehrenamtliche Unterstützung für die Durchführung der Wahl zu haben.

Ein Stück reine Theorie: Wäre ein Wahl ausschließlich per Briefwahl machbar oder überhaupt statthaft?

STEUWE Der Gedanke lag angesichts der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus durchaus nahe. Der Gesetzgeber sieht aber die parallele Durchführung von Urnen- und Briefwahl vor. Nur die Urnenwahl gewährleistet die eigenständige Stimmabgabe vor einem unabhängigen Wahlorgan und damit die Einhaltung wichtiger verfassungsrechtlicher Wahlrechtsgrundsätze – Freiheit und Öffentlichkeit der Wahl, Wahlgeheimnis – . Daneben bleibt aber die Briefwahl nach wie vor möglich. Wir rechnen bei diesen Kommunalwahlen sogar mit einem wachsenden Anteil von Briefwählern, auch wenn wir die Wahllokale natürlich so ausgestalten werden, dass wir Infektionsgefahren nach Möglichkeit ausschließen.

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