Guter Rat Steuerberater geben Tipps für Ehrenamtler

Ratingen · (RP) Etwas mehr als 40 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich – bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen.

Davon profitiert die Gesellschaft. Doch völlig unentgeltlich ist das Ehrenamt nur in den seltensten Fällen. Häufig wird zumindest eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt. Durch steuerliche Anreize versucht die Politik, das soziale Engagement weiter zu fördern. „Es gibt zahlreiche steuerliche Entlastungen für ehrenamtlich tätige Menschen. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme dieser steuerlichen Begünstigungen sind allerdings sehr unterschiedlich“, so die Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Die Übungsleiterpauschale ist ein Beispiel. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten können pro Person und Jahr 2400 Euro (200 Euro monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei vereinnahmt werden. Darüber hinaus ist lediglich der Anteil der Einnahmen steuerpflichtig, der die Übungsleiterpauschale übersteigt. In den Genuss der Vergünstigung können nicht nur die sogenannte Übungsleiter kommen, sondern beispielsweise auch Ausbilder und Erzieher, Trainer in einem Sportverein, Leiter eines Chores, Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr sowie Lehrbeauftragte an Hochschulen und Volkshochschulen. Voraussetzung ist, dass die Person die jeweilige Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke erbringt. Sie darf die Tätigkeit nicht hauptamtlich, sondern muss diese nebenberuflich ausüben. Dies wiederum ist dann der Fall, wenn der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufes in Anspruch nimmt. Dabei können auch Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen Hauptberuf ausüben, wie Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder Arbeitslose.

Bei der Vielzahl steuerlich anerkannter ehrenamtlicher Tätigkeiten und der unterschiedlichen Voraussetzungen sowie Kombinationsmöglichkeiten von Steuerbegünstigungen sollte von professionellem steuerlichem Rat Gebrauch gemacht werden. Experten sind zu finden beim Steuerberater-Suchdienst auf der Webseite der Steuerberaterkammer Düsseldorf unter www.stbk-duesseldorf.de.

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