St.-Marien-Krankenhaus informiert Infos zu Organspende und Patientenverfügung

Ratingen · Obwohl fast 80 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen die Organspende befürworten, scheiterte im vergangenen Jahr beinahe jede zweite mögliche Organtransplantation an einer fehlenden schriftlichen Zustimmung des Spenders.

 Mit einem Organspendeausweis wird der Wille des Spenders dokumentiert.

Mit einem Organspendeausweis wird der Wille des Spenders dokumentiert.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(RP) Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, was mit ihm und seinen Organen nach dem Tod geschehen soll oder auch, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. „Die Entscheidungen zur Organspende oder auch das Aufsetzen einer Patientenverfügung sind immer Entscheidungen für das Leben – nicht dagegen“, sagt Dr. Ansgar Keller, Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Sankt Marien Krankenhaus in Ratingen. „Gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation möchten wir Patienten über die Rechte und Möglichkeiten bei Organspende und Patientenverfügung aufklären und vor allem helfen, Ängste und Vorurteile abzubauen“ so der Intensivmediziner.

Obwohl fast 80 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen die Organspende befürworten, scheiterte im vergangenen Jahr beinahe jede zweite mögliche Organtransplantation an einer fehlenden schriftlichen Zustimmung des Spenders. „Fast jeder kann Organspender werden“, so Dr. Keller. „Wichtig ist, dass man einen Organspende-Ausweis besitzt. Somit wissen die behandelnden Ärzte und auch die Angehörigen, was der Wunsch des Patienten ist und können danach handeln.“

Ein weiteres wichtiges Dokument für die medizinische Behandlung ist die Patientenverfügung. Sie soll helfen, den Patientenwillen auch dann umzusetzen, wenn der Patient sich nicht mehr selbst äußern kann: Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich nach einem Unfall oder in der letzten Phase meines Lebens nicht mehr selbst entscheiden kann? Welche medizinischen Maßnahmen sollen durchgeführt oder unterlassen werden?

„Sowohl der Organspendeausweis als auch die Patientenverfügung sind wertvolle Instrumente, wenn es um die Selbstbestimmung des Menschen geht“, erklärt Dr. Keller. Bei beiden Themen hätten die Menschen jedoch häufig viele Fragen und deshalb noch keine Entscheidung getroffen. „Gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Organtransplantation möchten wir daher ausführlich zu diesen sensiblen Themen informieren, alle Fragen beantworten und Unsicherheiten und Ängste aus dem Weg räumen“, so Keller.

Die Infoveranstaltung findet am 6. Juni um 18 Uhr im Ärztehaus des Seminarzentrums, Mülheimer Str. aße 37, statt.

(RP)
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