Mit 500.000 Euro Kreis fördert Wirte am Neanderlandsteig

Kreis Mettmann · Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie soll die Marke „Neanderland“ in allen zehn kreisangehörigen Städten durch Stärkung des Premiumproduktes Neanderland-Steig gestützt werden.

 Gastronomen  direkt  am Neanderland-Steig können Hilfsgelder beantragen, damit Wanderer weiterhin die gewohnten Einkehr-Möglichkeiten vorfinden.

Gastronomen direkt am Neanderland-Steig können Hilfsgelder beantragen, damit Wanderer weiterhin die gewohnten Einkehr-Möglichkeiten vorfinden.

Foto: Martina Chardin

(RP/köh) Bis zu 100 gastronomischen Betrieben in direkter Nähe zum Neanderland-Steig will der Kreistag jetzt mit einer Förderung von 5000 Euro je Betrieb helfen. Das soll corona-bedingte Einbußen abmildern. Der Kreistag bewilligte 500.000 Euro.

Diese Betrieb können Hilfe beantragen: Restaurants, Schankwirtschaften, Cafés, Eisdielen sowie Imbissbetriebe mit Sitzplätzen und Sanitäranlagen.

Diese Betriebe bleiben außen vor:  Hotelbetriebe sowie gemischte Gastronomie- und Hotelbetriebe, Bars und Vergnügungslokale, Caterer, Discotheken und Tanzlokale, reine Stehimbisse, Kantinen und Trinkhallen sowie Betriebe mit reinem Außerhausverkauf und reine Lieferdienste, außerdem national und/oder international agierende Firmen.

Einschränkungen: Bewilligt werden die Anträge der 100 Betriebe, die in einem Radius von 500 Metern am nächsten zum Hauptweg des Steigs liegen.

Antragsformulare gibt es ab dem 3. August unter www.sonderlage-kreis-mettmann.de.

Rückfragen beantworten Arne Jährling und Anette Pesler vom Team Tourismus des Kreises telefonisch unter 02104/992070 und 02104/992053 oder per Mail unter gastrohilfe-neanderlandsteig@kreis-mettmann.de.

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