Politik Griese (SPD): Inklusives Wahlrecht nutzen

Ratingen · Die Betroffenen müssen bis zum kommenden Freitag, 3. Mai, einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis beim örtlichen Wahlamt gestellt haben.

(RP) „Menschen mit einer Behinderung, die unter vollständiger Betreuung stehen, dürfen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben“, begrüßt die Ratinger Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese (SPD) eine Neuregelung, für die sie sich seit vielen Jahren eingesetzt hat.

„Meistens geht es dabei um Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, die Unterstützung im Alltag brauchen.“

Die Betroffenen müssen dazu bis zum kommenden Freitag, 3. Mai, einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis beim örtlichen Wahlamt gestellt haben.

„85.000 Menschen mit Behinderung, die zur Besorgung ihrer Angelegenheiten einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite gestellt bekommen haben, waren bisher von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen“, erläutert Sozialstaatssekretärin Griese.

„Das wurde vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft. Eine Diskriminierung im Wahlrecht ist verboten. Jeder Mensch muss die gleiche Chance haben, in der Demokratie mitzubestimmen – egal ob mit oder ohne Behinderung“, betont sie.

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