Ratingen Gutscheine sollen Verluste abfedern

Ratingen · Ein neues Gesetz kann die wirtschaftlichen Corona-Folgen zum Teil kompensieren, betont CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Beyer. Hilfe soll es geben, weil Großveranstaltungen ausfallen.

 In der Ratinger Innenstadt wird der Umsatz so langsam wieder angekurbelt.

In der Ratinger Innenstadt wird der Umsatz so langsam wieder angekurbelt.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Das Coronavirus sorgt für die Absage zahlreicher Veranstaltungen – im gesamten  Kreis Mettmann, so auch in  Ratingen und Heiligenhaus.  Fakt ist: Bis zum 31. August 2020 verbietet die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW die Umsetzung von Großveranstaltungen. Um Veranstalter vor einer Insolvenz-Welle zu schützen, beschloss der Deutsche Bundestag nun das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid 19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Beyer.

Den Veranstaltern drohe das wirtschaftliche Aus, falls sie all die bereits verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. Das Ergebnis wäre eine Kultur- und Sportlandschaft, die nach Überwindung der Pandemie viel ärmer wäre als bisher. Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen könne aufgrund der notwendigen Absagen ohnehin nicht mehr eingelöst werden.

Die Inhaber der Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen.

Stattdessen hätten die Veranstalter auf der Grundlage des Gesetzes die Möglichkeit, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben, so Beyer. Der Gutschein könne für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Der Kunde könne jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden kann.

Die Corona-Krise trifft alle hart – ganz besonders spüren der Einzelhandel und die Gastronomie die drastischen Auswirkungen. Annelie Braun vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Siegfried Zschauer haben eine flächendeckende Hilfsaktion für den Ratinger Einzelhandel entwickelt, die an die Solidarität der Ratinger Bürger mit dem lokalen, inhabergeführten Einzelhandel appelliert (die RP berichtete bereits).

Die Aktion „Ratingen win-win. Mein Ladensoll bleiben!“ basiert auf der Erkenntnis, dass der Einzelhandel durch die wochenlange Schließung während der Corona-Krise auch nach der Wiederöffnung der Geschäfte und einer offenbar langsam zurückkehrenden Normalität noch längerfristig mit den Folgen der Einschränkungen zu kämpfen haben wird.

Die Umsatzausfälle bei weiterlaufenden Fixkosten sind für viele Geschäfte kaum zu kompensieren. Die mit den Lockerungen einhergehenden Einschränkungen für den Handel führen zu erhöhtem Arbeits- und Kostenaufwand bei einer gleichzeitig gedrosselten Kundenfrequenz. Hinzu kommt, dass der Bedarf bei den Kunden nur aufgeschoben wurde, sich aber auch nicht unbedingt vergrößert hat.

Kontaktsperren und Maskenpflicht beim Einkauf symbolisieren für viele Menschen auch weiterhin Gefahren, die mit der Bewegung im öffentlichen Raum einhergehen, dies kann dazu führen, dass sich das gewohnte Konsum- und Einkaufsverhalten in absehbarer Zeit noch nicht wieder einstellt.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Aktion „Ratingen win-win“ an die Bürger Geschäfte zu unterstützen, zum Beispiel  den Laden um die Ecke, der die Nahversorgung im Stadtteil sichert; das Restaurant oder die Kneipe, die für Genuss und Geselligkeit stehen; und die vielen anderen Geschäfte, die ganz selbstverständlich zum Alltag gehören.

Der „Ratingen win-win-Bon“ ist in den Geschäften erhältlich, in deren Schaufenstern Plakate auf die Aktion hinweisen. Der Bon, zu bekommen für 20, 50 oder 100 Euro, berücksichtigt in seiner Konzeption unterschiedlich gefüllte Geldbeutel der Käufer. Er stellt zu 50% einen klassischen Gutschein dar, die anderen 50% sind eine Spende für den ausstellenden Laden.

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