Wettbewerb wird neu ausgeschrieben Neuer Anlauf für Umweltbildungszentrum

Ratingen · Nach der Aufhebung des Planungs-Wettbewerbs soll jetzt ein neuer ausgeschrieben werden.

 Das Gelände rund um den Blauen See soll neu geplant werden. Jetzt nimmt die Stadt einen neuen Anlauf.

Das Gelände rund um den Blauen See soll neu geplant werden. Jetzt nimmt die Stadt einen neuen Anlauf.

Foto: Achim Blazy (abz)

() Ein Wettbewerb sollte Ideen für das künftige Umweltbildungszentrum auf dem Gelände am Blauen See liefern, blieb aber ohne Sieger. Jetzt einigten sich die Fraktionen im Rat der Stadt auf eine Neuausschreibung des Verfahrens.

„Die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Bürger Union, SPD, FDP und Die Partei sprechen sich geschlossen für die Neuausschreibung des Projekts Freizeitgelände Blauer See mit Umweltbildungszentrum und Gastronomie aus“, teilen sie in einer gemeinsamen Stellungnahme mit und unterstreichen, der Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses am 27. April, das 2022 ausgeschriebene Vergabeverfahren aufzuheben, habe ausschließlich vergaberechtliche Gründe gehabt.

„Bei einem Verstoß gegen das Vergaberecht können der Bewilligungsbescheid versagt und nachträglich Fördermittel zurückgefordert werden“, so die Fraktionen. „Insbesondere spätere Prüfungen des Landes- oder Bundesrechnungshofs könnten dazu führen, dass Fördergelder (zurzeit geplant 6,2 Millionen Euro) zurückgezahlt werden müssten.“ Auch eine Gefährdung aller Fördergelder im Rahmen des Innenstadt-Programms könne nicht ausgeschlossen werden.

Die Rechtsunsicherheiten bei dem aktuellen Verhandlungsvergabeverfahren seien nach den Stellungnahmen der städtischen Anwälte aber auch nach Auffassung der gesamten Verwaltungsspitze zu groß gewesen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken ist der Rat der Stadt Ratingen einstimmig der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Vergabeverfahren aufzuheben.

Die Aufhebung des Verfahrens aus formalrechtlichen Gründen bedeute nicht das Aus für die Planungen zur notwendigen Erneuerung des Areals Blauer See, versichern die Fraktionen. Sie bekennen sich ausdrücklich zu den bereits vorliegenden Planungsergebnissen aus dem ersten Vergabeverfahren.

Nach dem Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss fordern die Fraktionen die Verwaltung jetzt auf, umgehend eine gesonderte Ratsvorlage zum Zeitplan einer erneuten Vergabe zu erstellen, um einen weiteren Zeitverlust bei der Realisierung des Gesamtvorhabens zu vermeiden. Denn die eng gesetzten Fristen der Fördergeldgeber erforderten ein zeitnahes Handeln der Verwaltung.

Auch die am ersten Verfahren teilnehmenden Büros können sich am neuen Verfahren grundsätzlich beteiligen. Darüber hinaus müsse geprüft werden, ob Urheberrechte von den bisher am Wettbewerb teilnehmenden Büros erworben werden müssen oder können. Die bisherigen Grundlagen zur Ausschreibung des aufgehobenen Verhandlungsvergabeverfahrens können somit zeitsparend verwendet werden.

Aus Sicht der Fraktionen sei eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung im weiteren Planungsverfahren erforderlich, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden. Die Standorte des Freizeitgeländes, des UBZ und der Gastronomie sollte einvernehmlich im Vorfeld festgelegt und als Vorgabe in das neue Verfahren eingebracht werden. Zudem soll die enge Begrenzung der zu beplanenden Flächen – wie im vorhergehenden Verfahren vorgenommen – aufgehoben werden. Aufgrund der knappen Planungsressourcen bitten die Fraktionen die Verwaltung, zu prüfen, ob ein externer Projektsteuerer eingesetzt werden sollte.

(RP)
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