Einzelhändler müssen Beleg aushändigen CDU-Politiker erinnert an Bonpflicht für Unternehmen

Ratingen · (RP) Bei jedem Einkauf müssen Einzelhändler ab kommendem Jahr einen Beleg aushändigen – ob der Kunde will oder nicht. Der Deutsche Bundestag hat 2016 das Kassengesetz beschlossen, weil es zahlreiche Manipulationen von Registrierkassen gegeben habe, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Peter Beyer.

In den vergangenen Tagen sei er häufig auf das ab 2020 geltende Gesetz angesprochen worden,  zuletzt in einer Höseler Konditorei.

„Unternehmen wie Bäckereien, Metzger und Friseure, die viele Kunden bedienen, können sich auf Betreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bonpflicht befreien lassen“, sagt er und empfiehlt, unbedingt einen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Wichtig: Auch ab 2020 ist eine sogenannte offene Ladenkasse weiterhin erlaubt, denn es gebe nun einmal auch Fälle, da wäre die Bonpflicht unverhältnismäßig. Das Gesetz verpflichte die Einzelhändler nicht zu einer elektronischen Kasse – eine Barkasse sei nach wie vor unter den gesetzlichen Vorgaben möglich. 

Der Hintergrund seien hohe Steuerverluste durch manipulierte Kassen – vor allem im Visier der Finanzbehörden seien elektronische Registrierkassen und PC-gestützte Kassensysteme. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium schätze den Schaden auf fünf bis zehn Millionen Euro pro Jahr, so Beyer. Durch die Bonpflicht könnten Kunden anhand des Kassenbons den ordnungsgemäßen Einsatz von manipulationssicheren Kassen selbst prüfen.

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