Vor dem Düsseldorfer Landgericht Ratinger wegen Brandstiftung angeklagt

RATINGEn · Inhaber einer Security-Firma soll Feuer in seinen Büroräumen gelegt haben.

Die Feuerwehr war im Januar 2022 zu einem Brand Am Sandbach gerufen worden.

Die Feuerwehr war im Januar 2022 zu einem Brand Am Sandbach gerufen worden.

Foto: Feuerwehr

23. Januar 2022, 1.40 Uhr: Bei der Wache in Ratingen geht ein Notruf ein. Anwohner wollen einen Einbruch bemerkt haben, die Polizeibeamten eilen zum vermeintlichen Tatort an der Straße „Am Sandbach“. Als die Beamten dort eintreffen, dringt bereits Rauch aus den Kellerräumen nach draußen. Die Polizisten alarmieren sofort die Feuerwehr, die rückt kurz darauf mit schwerem Gerät an. Sechs Bewohner des Hauses konnten unverletzt gerettet werden.

Schon am nächsten Tag ist klar: Der Brand im Keller des Hauses wurde vorsätzlich gelegt. Das Amtsgericht hat den Brandstifter zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, dagegen war der Inhaber einer Security-Firma in Berufung gegangen. Nun soll die Sache am Landgericht Düsseldorf erneut aufgerollt werden, die Kammer hat bis zum 12. Juni drei Verhandlungstage festgesetzt.

Beim Eintreffen der Rettungskräfte schlugen die Flammen bereits aus dem Kellerfenster. Mit der Drehleiter wurden vier Bewohner des Hauses aus dem Dachgeschoss gerettet und zwei weitere Personen über das Treppenhaus. Sie waren unverletzt geblieben und konnten nach dem Ende der Löscharbeiten in ihre Wohnungen zurückkehren Die Feuerwahr hatte den Brand damals schnell unter Kontrolle bringen können. Das Gebäude musste im Anschluss an die Löscharbeiten aufwendig belüftet werden, da der Rauch über geöffnete Fenster in andere Etagen gezogen war. Während der Rettungsarbeiten hatte sich ein Feuerwehrmann leicht verletzt, er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Dem nun wegen Brandstiftung angeklagten Ratinger wirft die Staatsanwaltschaft vor, das Feuer in dem von ihm als Büro genutzten Souterrain des Hauses selbst gelegt zu haben. Nachdem seine Firma in finanzielle Schieflage geraten sei, soll er in einem zu Wohnzwecken genutzten Teil der Räumlichkeiten das Bad in Brand gesetzt haben. Ein weiterer Brandherd soll die Couch in einem Aufenthaltsraum gewesen sein. Das Feuer hatte sich auf weitere Gegenstände ausgebreitet, der Wohn- und Schlafraum des Angeklagten soll vollständig ausgebrannt sein. Sämtliche Räume waren durch Rußablagerungen schwer beschädigt worden, insgesamt war ein Sachschaden von 100.000 Euro entstanden.

Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, einen Schadensfall vorzutäuschen, um seine Inventarversicherung und auch seine Hausratversicherung in Anspruch nehmen zu können. Noch am gleichen Tag hatte der 34-Jährige den Schaden bei dem zuständigen Versicherungsmakler angezeigt.

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