Wegen Corona Weiterhin Besuchsverbot im Marien-Krankenhaus

Ausnahmen gibt es nur für werdende Väter, bei Palliativsituationen und bei Patienten, die auf der Intensivstation liegen. Das Risiko für Patienten und Mitarbeiter sei zu hoch.

 Das Besuchsverbot besteht bereits seit Mitte Oktober.

Das Besuchsverbot besteht bereits seit Mitte Oktober.

Foto: Achim Blazy (abz)

(jün) Gesundheitsminister Jens Spahn hatte angekündigt, Besuche in Krankenhäusern sollten möglich sein. Die Realität sieht häufig anders aus, auch im St. Marien-Krankenhaus in Ratingen. Nach wie vor gilt dort ein striktes Besuchsverbot. Ausnahmen bestehen lediglich für (werdende) Väter, bei Palliativsituationen und bei Patienten, die auf der Intensivstation liegen. „Somit halten wir uns an die Vorgaben der Bundesregierung, aus der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)“, erklärt Gina Anna Viola, Sprecherin des Hauses an der Werdener Straße.

Einen risikoarmen oder gar -freien Besucherstrom könne das Krankenhaus derzeit nicht sicherstellen. „Wir haben aktuell bei unseren Patienten den bisherigen Höchststand an SARS-CoV-2-Fällen erreicht und auch die Inzidenzzahlen des Kreises Mettmann spiegeln dieses Bild wider“, so Viola.

„Mittlerweile sehen wir zunehmend symptomfreie Infizierte. Wir können also auch mit einem Symptomscreening, also der Abfrage, ob Husten, Schnupfen, Fieber etc. bestehen auch in Kombination mit einer Kontrolle der Körpertemperatur nicht ausschließen, dass Besucher mit bestehender Corona-Infektion das Haus betreten.“

Oberste Priorität sei es, Patienten sowie Mitarbeiter zu schützen und den Regelbetrieb aufrecht erhalten zu können. Nur so könne verhindert werden, dass Patienten, die bereits wegen einer anderen Erkrankung das Krankenhaus aufsuchen sicher versorgt und nicht durch eine durch Besucher eingeschleppte zusätzliche Infektion gefährdet werden.

Obwohl auch das Marien-Krankenhaus Corona-Patienten behandelt, gibt es keine Sonderleistung gemäß § 26a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) –„Corona-Prämie“ für Pflegekräfte im Krankenhaus („Pflegebonus“). Der Grund: Das Ratinger Haus steht nicht auf der Liste der anspruchsberechtigten Krankenhäuser.

Anspruchsberechtig sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten und mindestens 20 SARS-CoV-2-Fällen bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und mindestens 50 SARS-CoV-2-Fällen. Dazu gehört unter anderem das Helios Klinikum Niederberg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort