Corona-Bußgeld Kollegschüler muss Bußgeld zahlen

Ratingen · Pausenbrot ohne Abstand gegessen: Der Schüler hatte laut Ordnungsamt gegen Corona-Regeln verstoßen. 

 Peter Theisen, der Chef des Ordnungsamtes.

Peter Theisen, der Chef des Ordnungsamtes.

Foto: Achim Blazy (abz)

(abin) Der Ratinger Heinz Dietrich ist fassungslos. Per Whatsapp klagte sein Enkel ihm sein Leid. „Da hat es mein Enkel im November tatsächlich gewagt, sein Pausenbrot auf dem Gehweg vor dem Berufskolleg zu verzehren, da auf dem Schulhof Maskenpflicht herrschte“, berichtet Dietrich. „Natürlich ist so ein Imbiss allein nicht kommunikativ, und so standen noch fünf weitere Schüler im Kreis herum“, so schildert der Ratinger den Vorfall.

Die Folge: „Mit einem stattlichen Aufgebot des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei rückte die Ordnungsmacht an, fotografierte die sich keiner Schuld Bewussten und nahmen die Personalien auf.“ Wenige Wochen später dann das böse Erwachen: Zu Silvester flatterte eine Anhörung zur Anzeige wegen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung ins Haus. „Die entlastenden Argumente in der Stellungnahme wurden jetzt mit einem Bußgeldbescheid über 278,50 Euro beantwortet“, ärgert sich Dietrich. „Zahlbar binnen  zwei Wochen, sonst Staatsanwalt und Amtsgericht.“ Der Ratinger schimpft: „Da ist man doch als junger Staatsbürger begeistert, wenn man die Stadtkasse mit seinem Taschengeld  aufbessern darf.“

Für Ordnungsamtsleiter Peter Theisen stellt sich die Lage etwas anders dar. „Es gab über Wochen extreme Beschwerden von Anwohnern“, erinnert er sich. Diese kritisierten, dass sich die Schüler des Berufskollegs in Gruppen ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Einhaltung des Mindestabstands auf dem Bürgersteig vor dem Gebäude aufhielten. „Zum Teil behinderten die Jugendlichen sogar den Straßenverkehr.“ Mehrfach kontrollierten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Bereich. Doch die jungen Leute hatten eine Nase für die drohende Gefahr und liefen weg.

„Nachdem die Beschwerden nicht abrissen, suchten wir Kontakt zur Schulleitung und baten darum, die Jugendlichen für das Thema zu sensibilisieren“, so Theisen.

„Da bei der Polizei ähnliche Klagen eingegangen waren, haben wir uns schließlich entschlossen, eine gemeinsame Kontrolle durchzuführen“, erklärt der Mitarbeiter der Verwaltung. Diese Kontrolle sei sogar in der Schule angekündigt worden.

Mitte November rückten also die Beamten vor dem Berufskolleg an und fotografierten die Jugendlichen, die in Gruppen zusammenstanden, „zur Beweiserhebung“, wie Theisen erläutert. Nach der Aufnahme der Personalien wurden dann Anhörungsbögen verschickt.

250 Euro Bußgeld plus 28 Euro Gebühren sind für jeden erwischten Schüler fällig. Dennoch, so Theisen, würde bei den Anhörungen eine „Wertung vorgenommen“. Die Höhe des Taschengeldes sowie die Umstände fänden durchaus Berücksichtigung. So könne die Strafe auch in Raten gezahlt werden. Wer sich jedoch nicht zu den Vorwürfen äußert, zahlt die volle Summe.

Von einer Ankündigung weiß Dietrich nichts: „Mein Enkel versichert mir glaubhaft, dass er keine Belehrung über das Auftreten außerhalb des Schulhofes erhalten hat.“

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