Justiz Das Amtsgericht in Ratingen stellt auf Notbetrieb um

Ratingen · Zu den von der Bundes- und Landesregierung als „unverzichtbar“ eingestuften Berufen in Krisenzeiten gehört auch das Justizwesen. Also Gerichte wie etwa auch das Amtsgericht in Ratingen. Aber das Coronavirus und dessen Ausbreitung macht auch vor der Justiz nicht halt.

 Im Amtsgericht Ratingen läuft Dienstbetrieb zu Sonderkonditionen.

Im Amtsgericht Ratingen läuft Dienstbetrieb zu Sonderkonditionen.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Daher haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen ihren Betrieb ab Mittwoch stark eingeschränkt. Kritik gab es daran, dass auf diese Einschränkung lange gewartet worden sei, obwohl in anderen Bereichen des öffentlichen Dienst längst derartige Maßnahmen getroffen worden seien.

Nun bleibt ein Notbetrieb in den NRW-Gerichten aber bestehen, um „eilige Rechtssachen bearbeiten zu können“. Der Publikumsverkehr soll aber auf ein Minimum beschränkt bleiben, erklärt Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU). So soll das Infektionsrisiko reduziert werden.

Welche Auswirkungen hat dieser Notbetrieb auf die Arbeitsfähigkeit des Amtsgerichts in Ratingen und in wie weit kann der öffentliche Zugang - ein elementarer Bestandteil in der deutschen Justiz – weiterhin bestehen bleiben?

An die Einschränkungen von oberster Justizspitze muss sich selbstredend auch das Amtsgericht an der Düsseldorfer Straße halten. Wie das Amtsgericht auf RP-Anfrage bestätigt, werde der „Dienstbetrieb eingeschränkt aufrechterhalten“.

Was heißt das aber konkret? „Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus‘ ist der Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude erheblich eingeschränkt“, teilt die Amtsgerichts-Pressesprecherin Anna Maria Nolten mit. Aus diesem Grund sei auch der Sitzungsbetrieb auf „dringend notwendige Gerichtstermine reduziert“ worden.

Wichtiger Zusatz: Jeder Richter entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit, welche Gerichtstermine noch stattfinden. Nolten: „Die Sitzungstermine können täglich auf der Amtsgerichts-Internetseite eingesehen werden.“ Dort steht etwa am vergangenen Donnerstag, dass von zwölf anberaumten Hauptverhandlungen wegen Bußgeldverfahren oder Familiensachen lediglich eine stattfand. Bei allen anderen steht: „Termin aufgehoben“. Das ist am Freitag kaum anders gewesen. Das Amtsgericht fährt seine Drehzahl also deutlich herunter, bleibt aber in wirklich dringenden rechtlichen Fällen handlungsfähig.

Auch wenn das Publikum dem Amtsgericht besser fern bleiben soll in diesen Zeiten, hat, so Nolten, die Öffentlichkeit selbstverständlich weiterhin Zugang zu den stattfindenden Sitzungen. Das entspricht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen. „Wie weit hiervon durch die Öffentlichkeit bisher Gebrauch gemacht wurde, vermag ich wegen des Umstandes, dass die Maßnahmen erst seit Kurzem greifen, noch nicht beurteilen“, erklärt Nolten dazu.

Außerhalb des reduzierten Sitzungsbetriebes sei die Anwesenheit in den Dienstgebäuden für das Publikum auf das „zwingend erforderliche Maß“ reduziert. Zugang werde nur in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten gewährt. Zu diesem Zweck sei die Rechtsantragsstelle weiterhin für Eilanträge geöffnet. „Insoweit bitten wir um telefonische Anmeldung“, erklärt Nolten weiter, die bei allen übrigen Angelegenheiten auf den Schriftweg verweist-

Außer Justizbediensteten dürfen auch noch Anwälte, Polizeibeamte oder Handwerker zur „Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften auch außerhalb von Sitzungsterminen betreten“, steht auf der Homepage des Justizministeriums NRW.

Weitere nachvollziehbare Einschränkung: Man darf keine Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen und innerhalb der vergangenen 14 Tage keinen persönlichen Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben oder in einem Risikogebiet gewesen sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort