Heiligenhaus Rat und Hilfe bei Patientenverfügungen

Heiligenhaus · Im Jahr 2009 wurde die Patientenverfügung gesetzlich geregelt.

Mit der Patientenverfügung kann man verbindliche Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen für den Fall treffen, dass der eigene Wille nicht mehr gebildet oder verständlich geäußert werden kann. Das Gesetz stellt verschiedene Anforderungen an eine Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden, bestimmte festgelegte Aspekte zu regeln, die man selbst nicht mehr regeln kann. Dadurch kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Im Vortrag werden die im Rahmen einer Patientenverfügung zu treffenden Festlegungen und die verschiedenen Vollmachten zur Vorsorge behandelt.

Darüber hinaus wird das System ambulanter und stationärer Hospizarbeit und palliativer Versorgung vorgestellt, es werden Fragen aus dem Publikum beantwortet. Referentin ist Judith Kohlstruck, evangelische Theologin und Leiterin eines ambulanten Hospizdienstes. Der Vortrag am Montag, 19. Oktober, 18.30 Uhr, ist kostenfrei, ein Spendenkörbchen für den Hospizverein steht bereit. Um Anmeldung wird gebeten bei Ingrid Niering, Ludgerustreff, Tel: 02056/21189 oder Mail: caritas.ludgerustreff@t-online.de.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort