Maßnahmen Rat beschließt Entlastungen für Bürger und Unternehmen

Ratingen · (kle) Der Rat hat in seiner Sitzung in der Stadthalle eine Reihe von Maßnahmen zur finanziellen Entlastung in der Corona-Krise beschlossen. Elternbeiträge für Kita, Tagespflege oder Ogata werden für die Zeit der Schließung ebenso erlassen wie das Essensgeld.

Gleiches gilt für Musikschule und VHS für die Zeit, in der keine Leistung erbracht wird. Bürger und Firmen, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen in finanzielle Not geraten, können zusätzlich entlastet werden, indem auf Antrag städtische Forderungen zinslos gestundet werden und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Zudem werden Firmen Gebühren für Müllabfuhr und für die Nutzung öffentlicher Flächen erlassen, wenn sie wegen Corona ihre Betriebe schließen mussten.

Elternbeiträge: Bereits am 13. März, an dem Tag also, an dem die NRW-Landesregierung die Schließung von Schulen, Kitas und Tagespflegeeinrichtungen beschlossen hat, einigten sich die Fraktionen im Ratdarauf, den Eltern die Beiträge für die Zeit der Schließung zu erlassen. Im Einklang mit den Empfehlungen der Landesregierung wird dafür ein einfacher und pragmatischer Weg gewählt: Die Beiträge für April werden gar nicht erst eingezogen. Die Eltern müssen nichts unternehmen. Da die verfügte Schließung vom 16. März bis 17. April dauert und somit ungefähr einem Monat entspricht, müssen keine extrem aufwendigen tagesgenauen Abrechnungen und Erstattungsbuchungen durchgeführt werden, so die Stadt.

Sollten Kitas und Schulen auch nach den Osterferien geschlossen bleiben müssen, werden die Eltern auch für die weitere Zeit von Beiträgen befreit. Diese Regelung gilt ausdrücklich für alle Eltern, auch für diejenigen, deren Kind mit Blick auf die Notversorgung in einer Kita oder OGS betreut wird, weil ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. In städtischen Kitas gilt die beschriebene Vorgehensweise für die Elternbeiträge entsprechend auch für die Essensentgelte.

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