Homberg Polizei warnt vor falschem Stadtwerker

Homberg · Schmuck im Werte von mehreren tausend Euro erbeutete ein Ganove, der sich einem älteren Hausbesitzer gegenüber als "Stadtwerker" ausgab. Am Grashofweg erschien am Montagvormittag ein bislang noch unbekannter Mann. Er stellte sich als Mitarbeiter der Stadtwerke vor. Unter dem Vorwand, Wasserleitungen und -zähler kontrollieren zu müssen, verschaffte sich der Betrüger Zugang zum Haus des Seniors. Geschickt gelang es dem Unbekannten, den Hausbesitzer mehrfach abzulenken und sich dadurch frei im Gebäude bewegen zu können. Nachdem er dann tatsächlich die Wasserversorgung abgesperrt hatte, verließ der vermeintliche Stadtwerker das Haus mit der Bemerkung, dass er in ungefähr 15 bis 20 Minuten zurückkehren würde. Als dieser Zeitraum ergebnislos verstrich, wurde der Homberger Hausbesitzer misstrauisch. Ein Kontrollanruf bei den Stadtwerken ergab, dass diese keinen Mitarbeiter mit Arbeiten am Grashofweg beauftragt hatten. Erst am späten Abend stellten der Ratinger und dessen Frau fest, dass Familienschmuck im Wert von mehreren tausend Euro verschwunden war. Die Geschädigten informierten die örtliche Polizei, aber der Ganove war zu diesem Zeitpunkt längst "über alle Berge", so die Polizei. Täterbeschreibung: nach Aussehen und Sprache vermutlich Deutscher, etwa 30 bis 40 Jahre alt, etwa 170 cm groß und schlank. Er war bekleidet mit grauer Arbeitskleidung und Kappe und trug eine Schreibmappe unter dem Arm.

Bisher liegen der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Herkunft, Identität und Verbleib des unbekannten Täters vor. Maßnahmen zur Spurensicherung am Tatort sowie weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, jederzeit entgegen. Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei kreisweit insbesondere ältere Mitbürger davor, unbekannte Personen in die eigenen vier Wände einzulassen: "Einige Täter lügen Ihnen vor, Ihre Wohnung in amtlicher Eigenschaft oder mit behördlicher Befugnis aufsuchen zu müssen", heißt es.

(JoPr)
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