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Ratinger Straßenverkehr Polizei: Radfahrer und Fußgänger im Visier

Ratingen · Es gab wieder einen Schwerpunktzeinsatz in Ratingen. Im Fokus standen auch die Kraftfahrzeugführer, die die sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden.

 Die Polizei kontrollierte das Verhalten von Radfahrern.

Die Polizei kontrollierte das Verhalten von Radfahrern.

Foto: Achim Blazy (abz)

(kle) Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat sich erneut intensiv mit dem Verhalten von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr  beschäftigt. Am vergangenen Mittwoch gab es dazu einen Schwerpunkteinsatz – und zwar von 7.30 bis 14 Uhr.

Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamten der Abteilung Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann unter anderem von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Köln, sodass in den Städten Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten dieser Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte.

Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Kraftfahrzeugführer, die die sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden. Die Beamten führten zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 146 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern geahndet werden, hierbei richteten sich 40 Maßnahmen gegen Radfahrer und 106 gegen Kraftfahrzeugführer.

Insgesamt leiteten die Beamten in sechs Fällen ein Strafverfahren ein, drei Mal wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Mal wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wovon in einem Fall der Fahrer eines E-Scooters betroffen war.

In Ratingen stellten die Beamten 18 Verstöße von Fußgängern beziehungsweise von Radfahrern fest. Hierbei wurde unter anderem in fünf Fällen die Lichtzeichenanlage missachtet, in sieben Fällen wurde die falsche Richtungsfahrbahn genutzt. Bei 14 Kraftfahrzeugführern musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in sechs Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In der Zeit von März bis November gibt es zusätzliche Schwerpunkteinsätze.

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