Breitscheid Pipeline: Sorge um Stück Heimat ist groß

Breitscheid · Privatkläger Jörg Maaßhoff kann die Euphorie der Bürger-Initiativen nach dem Gerichtsbeschluss nicht verstehen.

Nein, das CO-Pipeline-Thema ist für ihn noch lange nicht vom Tisch. Die Unsicherheiten bleiben - erst recht nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, das Verfahren auszusetzen und die zentrale Frage, ob das Rohrleitungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen (die RP berichtete).

Von Euphorie darüber, dass die Pipeline weitere Jahre ungenutzt bleiben wird, kann in diesen Tagen überhaupt keine Rede sein. So urteilt Jörg Maaßhoff - Bürger, Politiker und Privatkläger. Er sitzt für die CDU im Stadtrat, er widmet sich seit langem dem Kampf gegen die vielzitierte "Giftröhre", die ihn auch privat latent beschäftigt. Maaßhoff lebt und wohnt zusammen mit seiner Familie am Lintorfer Weg. Heimat, Idylle, Lebensqualität und Unbeschwertheit - all dies verbindet er mit seinem Zuhause, in dem er groß geworden ist. Wegziehen? Das käme für Maaßhoff nie in Frage. Doch seit geraumer Zeit plagen ihn Zweifel. "Die Gefahren, die von dieser Röhre ausgehen, sind einfach nicht beherrschbar", urteilt er.

Als die Stadt nach Privatklägern suchte, zögerte Maaßhoff nicht lange. "Und ich würde es wieder tun", schickt er resolut hinterher. Dr. Jochen Heide, der auch die Stadt juristisch vertritt, hat immer wieder betont, dass die Klagen von Privatleuten effektiver seien als die von Kommunen. Bürger könnten sich zum Beispiel auf ihre Grundrechte auf Eigentum und Gesundheit berufen, das sei für Kommunen schwierig. Maaßhoff hat dies getan. Er wohnt nur 150 Meter von der Pipeline entfernt, also "ganz klar im Gefahrenbereich I", wie er feststellt. Allerkleinste Leckagen könnten verheerende Folgen haben, unterstreicht er. Außerdem sei er wegen der nahen Schieberstation am Pannenberg besonders gefährdet. Ein weiterer Klagegrund: Die Schutzmatte über der Pipeline sei zu schmal. Bayer hat inzwischen nachgebessert (die RP berichtete). "Doch das Vertrauen in die Sicherheit der Pipeline ist angesichts der zahlreichen Veränderungen und Pannen an der Trasse längst nicht mehr da", unterstreicht Maaßhoff. Und wie geht die Familie mit dem Thema um? "Es herrscht eine große Verunsicherung", beschreibt der Politiker, "im Sommer sitzen wir immer gemeinsam draußen, wir wissen nicht, ob dies in ferner Zukunft noch möglich sein wird." Es sei sehr wichtig, gegen die Inbetriebnahme der Pipeline vorzugehen. Aber in Feierlaune ist Maaßhoff nach dem OVG-Beschluss ganz und gar nicht.

Anwalt Heide hat in einem Schreiben, das der RP vorliegt, die juristischen Varianten skizziert: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Unwirksamkeit des Rohrleitungsgesetzes feststellen, dann würde die gesamte Planfeststellung einschließlich der Nebenentscheidungen (Enteignung, vorzeitige Besitzeinweisung) in sich zusammenbrechen. Heide: "Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wäre der unterste, tragende Stein der Säule weggezogen."

Variante zwei: Sollte das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, müsste wiederum das OVG prüfen, ob der Planfeststellungsbeschluss in weiteren Punkten Mängel enthält, die entweder zur Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen.

Fazit: Es bleibt eine Hängepartie - für Jörg Maaßhoff und seine Familie. Und auch die Bürger im Stadtteil sprechen ihn darauf an.

(RP)
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