Streuen der Strecke käme die Stadt teuer Panoramaradweg soll wintertauglich werden

Heiligenhaus · Im Sommer ist der Panoramaradweg von Stadtgrenze Kettwig bis Stadtgrenze Velbert ein gefragter Verkehrsweg. Jetzt steht die Idee im Raum, dort Winterdienst einzuführen. Auch, weil es sich um einen Schulweg handelt.

 Bisher sind Eis und Schnee auf dem Panoramaradweg nicht die drängende Sorge. Aber die Stadt hat die Kosten für den Winterdienst im Blick. Pflicht ist er für die Strecke nicht.

Bisher sind Eis und Schnee auf dem Panoramaradweg nicht die drängende Sorge. Aber die Stadt hat die Kosten für den Winterdienst im Blick. Pflicht ist er für die Strecke nicht.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 wurde die Diskussion um einen Winterdienst auf dem Panoramaradweg eröffnet. Die Verwaltung wurde zunächst beauftragt, hierfür die Kosten zu ermitteln. Zwischenzeitlich hat sich der Verkehrsausschuss dafür ausgesprochen, auf dem Panoramaradweg mindestens im Bereich der Grundschule St. Suitbertus Am Sportfeld 5 einen Winterdienst einzurichten.

„Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf dem Panoramaradweg.“ Das ist für die Verwaltung ein klarer Fall, wie es in den Unterlagen für den heute tagenden Hauptausschuss heißt. Es handele sich um eine rein freiwillige Übernahme einer zusätzlichen Leistung. Die Kosten können nicht über den Gebührenhaushalt Straßenreinigung und Winterdienst gedeckt werden.

Die Kostenschätzung der Technischen Betriebe liets sich so: Bei einer durchschnittlichen Streu- und Räumtätigkeit von ca. 23 Durchgängen pro Jahr unter Verwendung von auftauenden Streumitteln würden die Kosten für 7,5 Kilometer Panoramaradweg voraussichtlich ca. 24.000 Euro betragen. Diese wären nach Auswertung der rechtlichen Grundlagen nicht umlagefähig. Für die Durchführung des Winterdienstes im gesamten Stadtgebiet stehen maximal fünf Fahrzeuge zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein Multicar und einen Wechsellader, die zur Zeit für den maschinellen Straßenwinterdienst eingesetzt sind. Zudem stehen 3 Trecker zur Verfügung, die im Rahmen der Anliegerpflichten der Stadt Heiligenhaus eingesetzt werden. Die Trecker sind während des Räum- und Streuvorgangs im Stadtgebiet regelmäßig mit geeigneten auftauenden Streumitteln zu beliefern. Der Panoramaradweg wäre im Rahmen der Anliegerpflicht der Stadt Heiligenhaus zu räumen und streuen. Bei einer Strecke von insgesamt 7,5 Kilometer wäre die Hauptstrecke von der Stadtgrenze Essen-Kettwig bis zur Stadtgrenze Velbert inklusive der Auf- und Abgänge zu reinigen und werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Die Einstiegspunkte an den Stadtgrenzen, bestimmte Brückenteile, die Treppenanlagen und alle sonstigen Zuwegungen wären manuell zu räumen und streuen. Die asphaltierte Fahrbahn müsste mit einem Räumfahrzeug von mindestens 3,5 t bis maximal 7,5 t befahren werden. Die Waggonbrücke in Höhe der Bahnhofstraße darf weder maschinell öder mit auftauenden Mitteln abgestreut werden, da die Bausubstanz Schaden nehmen würde. Inwieweit die am Panoramaradweg angrenzende Bepflanzung durch das Streusalz beeinträchtigt wird, kann noch nicht abgesehen werden.

Die Ausbringung von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split wäre maschinell nicht möglich, da hierfür kein Fahrzeug zur Verfügung steht. Zudem wäre eine spätere Reinigung des Panoramaradweges mit der kleinen Kehrmaschine zwingend erforderlich, was zu weiterem Aufwand führen würde, der in die o.a. Kalkulation nicht mit eingerechnet ist. Eine Ausweitung der Winterdienstpflichten auf dem Panoramaradweg ohne weiteres Personal würde die Verschiebung der Durchführung der bestehenden Pflichten beim üblichen Winterdienst hinsichtlich der Anliegerpflichten bedeuten. Die Wahrnehmung dieser Anliegerpflicht wäre in die aktuellen Tourenpläne der Technischen Betriebe Heiligenhaus mit aufzunehmen. Inwieweit die Kostenschätzung auskömmlich ist und die personellen und maschinellen Kapazitäten vorhanden sind, bleibt abzuwarten.

Vorschlag der Verwaltung: Da das Einzugsgebiet der Grundschule nicht genau bekannt sei und variieren könne, wäre abzuwägen, ob der Winterdienst auf dem Panoramaradweg in unmittelbarer Nähe der Schule St. Suitbertus nur auf den dortigen Bereich beschränkt bleiben sollte.

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