Ratingen Offene Schulhöfe: Gefahr für Spielgeräte?

Ratingen · Aktuelle Regelung ist in der Politik nicht unumstritten.

Gemäß diverser Ratsbeschlüsse, zuletzt im Jahre 1973, sollen die Schulhöfe der Ratinger Schulen bis auf einige Ausnahmen den Kindern auch außerhalb der Schulzeiten als Spielplätze zur Verfügung gestellt werden. In der Vorlage 82/2013 wurden die Öffnungszeiten dieser Spielplätze neu geregelt, um insbesondere auf die Nutzung durch die Gruppen des Offenen Ganztags Rücksicht zu nehmen.

Nach Rücksprache mit einigen Schulleitern zieht die Bürger-Union eine erste Bilanz: Auf einigen Schulhöfen wurden erhebliche Investitionen in Spielgeräte, etwa von Fördervereinen, vorgenommen. Beispielsweise wurde bei der Wilhelm-Busch-Grundschule die Gestaltung des Außengeländes als Teil eines Bewegungskonzeptes nahezu komplett durch Spenden und den Förderverein finanziert.

Ebenso flossen an der Eduard-Dietrich-Schule Mittel des Fördervereins in Tore und in die Farbgestaltung des Außenbereichs. Unter diesem Gesichtspunkt sieht man die beschlossene Öffnung der Schulhöfe auch mit gewisser Sorge um die getätigten Investitionen. Da es in Stadtteilen wie Hösel oder auch Lintorf ausreichend sehr gut ausgestattete Spielplätze in unmittelbarer Umgebung gibt, müssten dort nicht zwangsläufig die Schulhöfe als Spielplätze zur Verfügung gestellt werden, so die BU.

Die Verwaltung soll darstellen, in welchem Umfang bisher Vandalismus und Zerstörungen stattgefunden haben und wie eventuelle Schäden behoben wurden. Zudem soll erläutert werden, wie eventuelle Schäden an Spielgeräten, die nicht von der Stadt finanziert wurden, behoben werden sollen und ob hier ein Versicherungsschutz besteht. Die Stadt soll prüfen, ob auf Antrag der jeweiligen Schule weitere Ausnahmen von der Öffnung zugelassen werden können, in begründeten Fällen und unter Einbeziehung der Verwaltung und des Schulausschusses.

Zudem soll geklärt werden, ob durch die Öffnung der Schulhöfe Folgekosten anfallen, etwa Anfahrtskosten der Hausmeister zur Öffnung und Schließung der Höfe.

(RP)
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