Heiligenhaus Neues Altenheim bis 2011

Düsseldorf · Die evangelische Gemeinde plant an der Schulstraße ein neues Seniorenzentrum. Dafür muss das alte Gemeindehaus weichen. Kommende Woche beschäftigen sich die Stadtentwickler mit dem Großvorhaben.

 Für viele Ältere ist das Altersheim ein Grauen.

Für viele Ältere ist das Altersheim ein Grauen.

Foto: AP

Die Caritas-Gesellschaft hat bereits im vergangenen Jahr vorgelegt und an der Rheinlandstraße ihr neues Seniorenzentrum eröffnet. Der alte Bau an der Lindenstraße hatte für dauerhaften Betrieb ausgedient. Ähnliche Pläne verfolgt nun die evangelische Gemeinde. Auch hier steht der Neubau eines Seniorenzentrums an.

Es wird auf dem Gelände des alten evangelischen Gemeindehauses an der Schulstraße errichtet. Dieser Altbau wird abgerissen. In der kommenden Woche beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit dem Großvorhaben. Das evangelische Altenheim Schulstraße steht inzwischen leer, die Senioren sind auf Zeit in den alten Räumen des Caritas-Altenheims an der Lindenstraße umgezogen. Im Spätsommer kommenden Jahres soll das neue Seniorenzentrum fertig sein. Investor ist die Lindhorst-Gruppe, spezialisiert auf Sozial-Immobilien. Neuer Betreiber wird die Diakonie Aprath sein.

Die bauliche Konzeption orientiert sich an dem städtebaulichen Konzept, das in einem studentischen Workshop der RWTH Aachen für das Umfeld der Alten Kirche, einschließlich der Positionierung eines künftigen Gemeindezentrums der evangelischen Kirche, erarbeitet wurde. Ziel des Workshops war, unter Beteiligung der verschiedenen Akteure eine städtebauliche Lösung für den Stadtraum zu finden, der den jeweiligen Nutzeransprüchen gerecht wird.

Die Stadt kommt mit ins Plan-Spiel, weil der Neubau in direktem Umfeld zur denkmalgeschützten Alten Kirche stehen wird. Inzwischen, so die Information der Verwaltung an die Ausschussmitglieder, sind die Pläne mit der Höheren Denkmalbehörde abgestimmt.

"Da nunmehr das vorliegende Konzept zwischen dem Bauherrn, dem Träger der Einrichtung und der Verwaltung einvernehmlich abgestimmt wurde", sei die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Projekt überflüssig.

"Die vorliegende Bebauungskonzeption ist nach den Maßgaben des Baugesetzbuches genehmigungsfähig", heißt es weiter in den Ausschuss-Unterlagen. An die Stelle eines solchen Bebauungsplanes könne für die Schulstraße ein "städtebaulicher Vertrag" mit dem Bauherrn der Einrichtung treten, in dem die vorliegende Planung als für die Beteiligten verbindlich erklärt wird.

(RP)
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