Heiligenhaus Müller-Witt: Geld für Flüchtlinge kommt

Heiligenhaus · Streit zwischen der Heiligenhauser CDU und der SPD-Landtagsabgeordneten: Nun sollen 150.000 Euro fließen.

 Elisabeth Müller-Witt widerspricht CDU-Chef Ralf Herre.

Elisabeth Müller-Witt widerspricht CDU-Chef Ralf Herre.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Der Streit um die Zahlung von Geldern zur Unterbringung von Flüchtlingen geht in eine neue Runde. Und die Debatte wird wohl erst dann beendet sein, wenn die zugesagten 150.000 Euro tatsächlich auf dem Konto der Stadt Heiligenhaus verbucht sein werden.

 Mit den Landesmitteln soll die Stadt bei der Unterbringung der Flüchtlinge - hier die Ludgerusschule - unterstützt werden.

Mit den Landesmitteln soll die Stadt bei der Unterbringung der Flüchtlinge - hier die Ludgerusschule - unterstützt werden.

Foto: Achim Blazy

Im vergangenen Monat hatte die CDU-Fraktion in Heiligenhaus die Landesregierung unter Druck gesetzt und beschuldigt, die versprochene Soforthilfe für Heiligenhaus zur Flüchtlingsunterbringung nicht auszuzahlen. Dem widerspricht die SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt in einem Schreiben an unsere Redaktion: "Die Behauptung der CDU Heiligenhaus, das Land habe die Überweisung der Soforthilfe vergessen, stimmt nicht. Tatsächlich ist es so, dass die Mittel am 1. Dezember an die Stadt ausgezahlt werden."

Dieser Termin sei durch eine Stichtagsregelung bestimmt, wonach das Land jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezemberg eine Vierteljahrespauschale zur Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen an die Kommunen zahlt. "Die angekündigte Soforthilfe kann erst mit dem letzten Stichtag 2015 ausgezahlt werden, da zunächst auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag am 21. Oktober 2015 gewartet werden musste. Offenbar gibt es bei der CDU einen Mangel an Kommunikation zwischen der Kommunal- und Bundesebene, sonst wäre ihnen der terminliche Zusammenhang bekannt gewesen", meinte Müller-Witt.

In einem offenen Schreiben an die SPD-Landtagsabgeordnete hatte CDU-Fraktionschef Ralf Herre die Flüchtlingsgelder angemahnt. Am 19. Juni habe Müller-Witt "vollmundig und werbewirksam" verkündet, dass die Heiligenhaus zusätzlich 150.000 Euro als Soforthilfe für die Flüchtlingsunterbringung erhalte. Auf Nachfrage habe die Stadt bestätigt, dass dieses Geld bisher nicht eingegangen sei. Herre an Müller-Witt: "Da wir davon ausgehen, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger bei diesem sehr sensiblen Thema nicht bewusst belügen würden, kann es nur so sein, dass die Landesregierung aus Versehen diese Überweisung der 150.000,00 Euro vergessen hat. Wir fordern Sie daher hiermit auf, bei der Landesregierung nachzuhaken, wo diese Überweisung liegen geblieben sein könnte, damit die Stadt nachträglich zeitnah zu der von Ihnen zugesagten Soforthilfe kommt." Müller-Witt stellte klar: Durch eine am 8. Oktober in Kraft getretene Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf Landesebene und das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes würden sich die am 1. Dezember an die Kommunen ausgezahlten Landesmittel auf 270,8 Millionen Euro, die Bundesmittel auf 337,5 Millionen Euro belaufen. Auf das gesamte Jahr 2015 gesehen, unterstütze das Land die Kommunen mit insgesamt 432 Millionen Euro, der Bund mit 378 Millionen Euro.

(RP)
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