Heiligenhaus Mann soll Stieftochter missbraucht haben - Prozess beginnt am Montag

Heiligenhaus · Ab dem kommenden Montag, 8. Juni, wird sich das Landgericht Wuppertal mit einem besonders schweren Fall von sexuellem Missbrauch beschäftigten. Vier Termine sind angesetzt, um zu einem Urteil zu kommen. Angeklagt ist ein 51-Jähriger aus Heiligenhaus. Ihm wird vorgeworfen, sich ab Ende 2003 mehrfach an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben.

Das Mädchen war bei Beginn der Taten zehn Jahre alt. Erst vier Jahre später endeten die Taten. Gerichtssprecherin Kerstin Planken kennt die Ausmaße des Falles genau: "Es sind lediglich acht Fälle angeklagt, davon drei, die den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen erfüllen. Darüber hinaus soll es aber noch eine Vielzahl weiterer Taten gegeben haben." Die Handlungen, die der Angeklagte an dem Kind vorgenommen haben soll, seien dabei kaum zitierfähig, so die Sprecherin. Im Gerichtssaal wird der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befindet, auch auf die junge Frau treffen, die als Nebenklägerin auftreten wird. Dass lediglich acht der unzähligen Taten angeklagt sind, hat juristische Gründe. Es müssen einzelne Ereignisse sein, die individualisierbar sind, sprich sich durch bestimmte zeitliche oder örtliche Merkmale oder Handlungen von den allgemeinen Vorwürfen abgrenzen.

Während der Taten lebte der Mann mit dem Kind und dessen Mutter in einer gemeinsamen Wohnung in Velbert. Durch diesen Umstand kommt noch der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen hinzu. Unter schwerem sexuellen Missbrauch versteht das Strafgesetzbuch Handlungen, bei denen der Täter über 18 Jahre, das Opfer dagegen unter 14 ist und es zu "dem Beischlaf ähnlichen Handlungen" gekommen ist.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil soll im Juli gesprochen werden.

(kr)
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